Bordell-Geschäftsführer vor Gericht

Moabit. Wegen »Zuhälterei und Förderung der Prostitution« hatten sich gestern der Türke Hasan Seckin, 30, und die Thailänderin Wannapha Boonprasit, 36, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Moabit zu verantworten.

Ihnen wird zur Last gelegt, gemeinsam in der Zeit vom März 1989 bis zu ihrer Festnahme am 30. Juli 1991 Geschäftsführer dreier Berliner Bordelle gewesen zu sein. Ferner sollen sie thailändische und polnische Frauen der Prostitution zugeführt haben. Beide Angeklagte haben ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Urteil wird am kommenden Montag verlesen.

Die nach Berlin gebrachten Frauen, von denen ein Teil jünger als 21 Jahre alt ist und sich ohne Aufenthaltsgenehmigung hier aufhält, hatten von 10 Uhr bzw. 1 Uhr mittags bis um 4 Uhr nachts zur Verfügung zu stehen. Ohne Erlaubnis durften sie das Bordell nicht verlassen. Für einen Geschlechtsverkehr mußten die Freier 50 Mark, später 60 Mark zahlen, von denen angeblich nur 20 Mark an Boonprasit abgegeben werden mußten.

Tatsächlich bekamen die Prostituierten nur ein kleines Taschengeld. Der große Rest wurde als »Vermittlungsprovision« einbehalten, die sich in Deutschland plötzlich als höher herausstellte, als sie noch in Thailand vereinbart worden war. Demnach hätten die Frauen rund 500mal mit einem Freier schlafen müssen, bevor die »Tax« abbezahlt gewesen wäre. sos