■ TIPS & INFOS
: EG-Richtlinien für die Arbeit am Bildschirm

Im Zuge der Angleichung der Rechtsvorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz in der EG wurden zahlreiche Richtlinien verabschiedet. Eine wesentliche ist die EG- Richtlinie für „Bildschirmarbeitplätze“ (Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten 90/270/EWG) vom 29. Mai 1990. Sie muß bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Die Richtlinie gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle privaten und öffentlichen Tätigkeitsbereiche. Sie hat neben den bereits geltenden Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich nicht nur Arbeitsplatz-, Arbeitsumwelt- und Arbeitsmittel zum Gegenstand, sondern auch Fragen der Arbeitsorganisation, der Arbeitsplatzanalyse und der eingesetzten Software. Ebenfalls neu ist die gesetzliche Forderung nach einer Pausenregelung bei der Bildschirmarbeit. Diese Richtlinie gilt sowohl für Bildschirmarbeitsplätze im Büro- und Verwaltungsbereich als auch im Bereich der Konstruktion und Produktion sowie der Steuerung und Überwachung.

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