■ TIPS & INFOS: EG-Richtlinien für die Arbeit am Bildschirm
Im Zuge der Angleichung der Rechtsvorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz in der EG wurden zahlreiche Richtlinien verabschiedet. Eine wesentliche ist die EG- Richtlinie für „Bildschirmarbeitplätze“ (Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten 90/270/EWG) vom 29. Mai 1990. Sie muß bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umgesetzt worden sein. Die Richtlinie gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle privaten und öffentlichen Tätigkeitsbereiche. Sie hat neben den bereits geltenden Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich nicht nur Arbeitsplatz-, Arbeitsumwelt- und Arbeitsmittel zum Gegenstand, sondern auch Fragen der Arbeitsorganisation, der Arbeitsplatzanalyse und der eingesetzten Software. Ebenfalls neu ist die gesetzliche Forderung nach einer Pausenregelung bei der Bildschirmarbeit. Diese Richtlinie gilt sowohl für Bildschirmarbeitsplätze im Büro- und Verwaltungsbereich als auch im Bereich der Konstruktion und Produktion sowie der Steuerung und Überwachung.
Nähere Informationen: Ergonomic- Institut Berlin, Soldauer Platz 3, 1000 Berlin 19
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen