Der Millionenschwindel

■ Revision gegen Transferrubel-Urteil/ Bewährungsstrafen für Staatsanwaltschaft nicht befriedigend/ Weitere Anklagen

Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat jetzt Revision gegen das erste Urteil im Zusammenhang mit illegalen Millionengeschäften mit Transferrubeln eingelegt.

Das Berliner Landgericht hatte vor etwa zwei Wochen zwei Ostberliner wegen gemeinschaftlich begangenen Betrugs in Höhe von 9,5 Millionen Mark zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Die Berliner Justizsprecherin Uta Fölster sagte gestern, die Staatsanwaltschaft wende sich vor allem gegen die Ansicht des Gerichts, daß der Millionenschwindel kein besonders schwerer Fall des Betruges sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung beantragt.

Das Gericht hatte in seinem Urteil zugunsten der Angeklagten berücksichtigt, daß die getäuschte Deutsche Außenhandelsbank in Berlin nicht genügend Vorkehrungen getroffen habe, um sich vor Betrügereien von Geschäftsleuten zu schützen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen fünf weitere Anklagen erhoben, bei denen es um einen Schaden von 450 Millionen Mark geht. Insgesamt sind noch 42 weitere Ermittlungsverfahren mit einem Gesamtschaden von 1,06 Milliarden DM offen. Die Berliner Justiz rechnet noch mit einer weit größeren Schadenssumme im Zusammenhang mit den Transferrubelgeschäften. Bislang seien erst ein Bruchteil aller Geschäfte überprüft worden, hieß es. dpa