Muß Gödde Jahre absitzen?

Bochum (dpa/vwd) — Im Bochumer Krupp-Prozeß hat Staatsanwalt Walther Müggenburg gestern für den angeklagten ehemaligen Vorstandschef der Krupp Stahl AG, Alfons Gödde, eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Nach Anrechnung der dreieinhalbjährigen Untersuchungshaft und bei einer angenommenen Verbüßung von zwei Dritteln der Strafzeit bliebe dem 62jährigen Angeklagten noch eine Haftdauer von 26 Monaten, rechnete der Staatsanwalt vor. Mit dem Plädoyer ging vor der 13. Strafkammer des Landgerichts einer der nach den Worten des Staatsanwalts „umfangreichsten und spektakulärsten Wirtschaftsprozesse“ in die letzte Runde. In 187 Verhandlungstagen hat das Gericht über 90 Zeugen vernommen. Der Staatsanwalt warf dem Ex-Manager vor, in „einem der schwersten Fälle klassischer gemeiner Wirtschaftskriminalität der letzten Jahre“ zu Lasten seines Arbeitgebers einen Schaden von 16,2 Millionen DM angerichtet zu haben.