Baumfällen verboten!

■ Stadt darf keine Bäume fällen, ohne an der gleichen Stelle neue zu pflanzen

Koblenz (dpa) — Ein Bebauungsplan, der das ersatzlose Fällen von Bäumen vorsieht, kann wegen Verstoßes gegen das Naturschutzrecht nichtig sein. Diese Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz. Dabei reicht es auch nicht aus, wenn die Kommunen für die gefällten Bäume an anderer Stelle neue anpflanzen. Auf eine reine „Baumbilanz“ komme es nicht an, betonten die Richter (Az.: 10 C 10428/91).

Das OVG erklärte mit seinem Spruch einen Bebauungsplan der Stadt Koblenz für nichtig. Der Bebauungsplan sah in der Innenstadt den Bau einer Tiefgarage vor. Dazu wäre es erforderlich geworden, ältere Laubbäume zu fällen. Zum Ausgleich wollte die Stadt an anderer Stelle neue Bäume anpflanzen. Dagegen wandte sich eine Anwohnerin mit Erfolg.

Zur Begründung heißt es in dem Urteil, die Verwirklichung des Bebauungsplanes führe zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Diese Folgen müßten nach geltendem Naturschutzrecht ausgeglichen werden. Daran fehle es hier. Ein sachgerechter Ausgleich sei nur möglich, so der Senat weiter, wenn nach Beendigung der Bauarbeiten das Landschaftsbild „vor Ort“ wieder entsprechend hergestellt werde. Dies habe die Stadt in ihren Plänen jedoch nicht vorgesehen.