Ausländerdiskriminierende Arbeitsregelungen

■ Betr.: „Von Frauenhandel und Emanzipation“ — taz Bremen vom 9.3.92

In der Berichterstattung zum internationalen Frauentag wird die Behauptung einer ausländischen Kollegin wiedergegeben, daß bei der GEW in Bremerhaven für die Personalratswahlen Ende März ein Platz für Ausländerinnen erstritten worden sei, aber dieser Platz von einer deutschen Beamtin besetzt werde, die die Arbeitsverträge ausländischer Kolleginnen weder kenne noch darüber verhandeln könne. Richtig ist, daß

1. kein(e) ausländische(r) Kollege(in) bereit war, überhaupt für den Personalrat zu kandidieren;

2. die „deutsche Beamtin“ eine in Bremerhaven ausgewiesene und anerkannte Sachverständige für Ausländerpädagogik und -angelegenheiten ist;

3. sowohl der bisherige als auch der zukünftige Personalrat sehr wohl in der Lage war/ist, die Arbeitsverträge der ausländischen Kolleginnen zu kennen und deren Interessen wachsam zu vertreten.

Ausländerdiskriminierende Arbeitsregelungen sind leider in überörtlichen Gesetzen fixiert und z. Zt. schwer veränderbar.

Ulli Sittermann, GEW-Bezirksvorstand und Personalrat Schule