Menschenhandel und Prostitution

Wie ein Kavaliersdelikt wurde gestern die Anklage gegen den 50jährigen Carlos C. wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Freiheitsberaubung vor dem Frankfurter Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Herbert Strohschnitter verhandelt. Umsonst hatte die Anwältin der Nebenklage Barbara Beaker-Royczyk die Verweisung der Anklage ans Landgericht beantragt, weil das Höchststrafmaß von drei Jahren für dieses Delikt keinesfalles angemessen sei. Der Richter wies den Antrag der Anwältin ab.

Carlos C. hatte die siebzehnjährige Gabriela V., die in schlechten wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen in Buenos Aires lebte, seit 1980 über anderthalb Jahre gezwungen, für ihn anschaffen zu gehen. Mit einem falschen Paß wurde sie von dem Zuhälter, der gleichzeitig ihr Vormund ist, nach Holland, Spanien und später in die Bundesrepublik verschleppt. Carlos C. führte über seine Zuhälterei ordentlich Buch.

Auf die eindringlichen Fragen des Richters, ob Carlos sie geschlagen oder mit dem Leben bedroht habe, antwortete Gabriela V. schlicht: „Er hat für mich die Vater- und Mutterrolle eingenommen, mich psychologisch im Griff gehabt“. Für das Argument der emotionalen Abhängigkeit schien Richter Strohschnitter jedoch nicht offen zu sein. Genauso wie der Anwalt des Zuhälters, schien auch Richter Strohschnitter sich sicher, daß es sich um eine Lappalie im Rotlichtmilieu handele. Der Anwalt Albert Hübner versuchte gar den Anklagepunkt auf ein banales Liebesdrama im Prozeßverlauf herunterzuspielen. Und die Staatsanwältin befand die Minderjährigkeit von Gabriela V. nicht der Anklage wert.

Genauso skandalös wie der Prozeßverlauf waren auch die Informationen, die in der Zeugenaussage Gabriela V.'s offenkundig wurden: Niedergelassene Frankfurter Ärzte beteiligen sich maßgeblich an dem Geschäft des Menschenhandels. Ist die Vagina der ausländischen und hilflosen Prostituierten zu klein, wird sie auf Wunsch des Zuhälters eben operativ erweitert. Das Urteil sollte gestern noch auf die Schnelle erfolgen, das jedenfalls kündigte Richter Strohschnitter kurz vor Redaktionsschluß an.