Bonn will Daten von Ausländern speichern

Berlin (dpa) — Die Bundesregierung plant nach Informationen des Berliner Datenschutzbeauftragten, künftig mehr Daten über die in Deutschland lebenden Ausländer zentral zu speichern. Dazu soll das schon existierende bundesweite Ausländerzentralregister erweitert werden. Darüber hinaus sollen in Zukunft fast alle Asylbewerber bei der Antragsstellung erkennungsdienstlich behandelt werden.

Die Stellvertreterin des Berliner Datenschutzbeauftragten, Claudia Schmid, sagte gestern auf 'dpa‘- Anfrage, geplant sei, das Ausländerregister auch für polizeiliche Zwecke zu nutzen. Unter anderem sei vorgesehen, Ausländer danach zu registrieren, ob sie „bestimmte Straftaten planen, begehen oder begangen haben“. Bislang muß sich das Register auf den Nachweis beschränken, welche Ausländerbehörde Akten über eine bestimmte Person führt.

Nach Angaben von Frau Schmid ist in dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der bereits den Ländern zugeleitet wurde, auch vorgesehen, daß unter bestimmten Voraussetzungen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Verfassungsschutz direkt aus dem Zentralregister Daten abrufen können. Mit dem Gesetzentwurf würden die „Datenübermittlungsbestimmungen des Ausländergesetzes“ umgangen. So plane das Ministerium abweichend vom Ausländergesetz, daß auch Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und Grenzschutzbehörden Daten über möglicherweise gefährdete Ausländer an das Zentralregister geben können.

Frau Schmid betonte, nach Ansicht des Berliner Datenschutzes stelle die Einrichtung des Zentralregisters eine Diskriminierung der Ausländer dar. Es sei nicht einzusehen, warum Ausländer im Hinblick auf die Speicherung von Daten zu polizeilichen Zwecken anders behandelt werden sollen als Deutsche.

In dem Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens, das nach einer Vereinbarung von CDU/CSU, SPD und FDP am 1. Juli 1992 in Kraft treten soll, sei ferner im Gegensatz zur alten Regelung vorgesehen, von allen Antragsstellern Fingerabdrücke und Fotos anzufertigen. Ausgenommen seien nur Kinder, sagte Schmid. Der Berliner Datenschutzbeauftragte bezweifele, ob eine solche Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist. Am Dienstag hatten die innen- und rechtspolitischen Experten der Altparteien beschlossen, daß das umstrittene Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren am 1. Juli in Kraft treten soll.