Zu viele Daten, zu wenig Schutz

■ Bremer Datenschützer legt Jahresbericht vor: Ärger mit dem Verfassungsschutz

Daten sammeln ist nicht schwer, Daten schützen umso mehr...Foto: Katja Heddinga

Datenschutz ist beim Bremer Verfassungsschutz noch immer ein Fremdwort. Zu diesem Ergebnis kommt der kommissarische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Sven Holst, in seinem 14. Jahresbericht, der gestern veröffentlicht wurde. Der Verfassungsschutz, so der Vorwurf von Holst, behindere die Kontrollarbeit des Datenschützers. Unterlagen, die die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung belegen könnten, würden nur unvollständig ausgefüllt und so bis zur Unbrauchbarkeit entstellt.

Holst kritisierte, daß ihm in mehreren Fällen, in denen persönliche Daten vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) an eine andere öffentliche Stelle weitergeleitet worden sind, die Ak

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Amtmann

teneinsicht „aus Gründen des nachrichtendienstlichen Quellenschutzes“ verwehrt worden sei. Außerdem habe sich das LfV geweigert, dem Datenschützer Einsicht in die Akten zu nehmen, die es in den Zentralcomputer NADIS des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) weitergeleitet hat.

Bei der Kontrolle übermittelter Daten, so berichtet der Datenschützer weiter, habe er feststellen müssen, „daß die vorgesehenen Formulare in vielen Fällen unvollständig ausgefüllt worden sind. Das hat zur Folge, daß in diesen Fällen meistens nicht mehr nachzuvollziehen war, aufgrund welchen Anlasses welche Übermittlungen erfolgten.“ Bei jeder zweiten der kontrollierten Über

mittlungsvorgänge fehlte die zu protokollierende „Aufgabenstellung“ für die Übermittlung. Holsts Zusammenfassung: „Aufgrund dieser festgestellten Mängel war eine strukturelle Prüfung der vorgenommenen Übermittlungen nicht mehr in dem gewünschten Umfang möglich.“

Holst befürchtet außerdem, daß der Verfassungsschutz datenrechtlich außer Kontrolle gerät. Mit der Anschaffung eines neuen PC-Systems für die Behörde, von dem aus jeder Mitarbeiter Zugriff auch auf den NADIS-Computer des BfV habe, sei eine wirksame Kontrolle der Datenübermittlung und Abfrage nicht mehr möglich. Holst befürchtet „eine nicht mehr kontrollierbare Datenverzweigung und -verkettung“.

Insgesamt konstatiert der Datenschutzbeauftrgte „eine große Gefahr in der Ahnungslosigkeit, mit der unsere Gesellschaft in eine Informationsgesellschaft hineinschlittert.“ Es fehle nicht nur am Willen, sondern auch an der Fähigkeit, der neuen Datenflut Herr zu werden. Holst wies in diesem Zusammenhang beisielhaft auf die systematische, datentechnische Auswertung der elektronischen Telefonbücher hin. Alle Anschlüsse der Bundesrepublik können auf fünf CD-Rom gespeichert werden. Mit der entsprechenden Software lassen sich daraus etliche Dateien zum Beispiel über Formen des Zusammenlebens und Wanderbewegungen oder Grunddaten für Werbestrategien herausfiltern.

60 Seiten Verfehlungen

Knapp sechzig Seiten füllen die Verfehlungen mangelnden Datenschutzes in Bremen. Das beginnt mit der vollständigen Erfassung aller zehn Fingerabdrücke von Asylbewerbern, geht über heimliche Listen mit Zielnummern über private Telefongespräche, die Aufbewahrung personenbezogener Daten in öffentlichen Fluren beim Senator für Umweltschutz und die unerlaubte Weitergabe von Kontoständen privater Bankkunden über das Bankpersonal an Dritte.

Staunen kann man übrigens auch über Datenübermittlungen, die erlaubt sind: Im letzten Wahlkampf haben die Meldebehörden Bremen und Bremerhaven gleich stadtteilweise Adressen an politische Parteien übermittelt. Die rechtsextreme DVU in München hatte beispielsweise um die Adressen der männlichen Erst- und Jungwähler, Jahrgänge 1966 bis 1973 sowie Adressen älterer männlicher Wähler über 60 Jahre angefragt und diese auch bekommen. mad