Krawall vor Gericht

■ Verfahren gegen Vereinigungsgegner eingestellt

Das vorerst letzte Verfahren im Zusammenhang mit dem Krawall zur deutschen Vereinigung in der Nacht zum 3. Oktober 1990 vor dem Vegesacker Hotel „Strandlust“ ist gestern vom Amtsgericht Blumental vorerst eingestellt worden. Einem 27jährigen Landschaftsgärtner war Landfriedensbruch und Widerstand vorgeworfen worden. Er habe in der Nacht eine Flasche auf Polizeifahrzeuge geworfen und sei Anstifter einer Sitzblockade vor dem Parkplatz der „Strandlust“, in er die CDU einen Ball feierte, gewesen.

Mehrere dutzend Jugendliche hatten in der Nacht die Polizei und die „Strandlust“ mit Steinen und Flaschen attackiert. Dem vermeintlichen Rädelsführer, der sich aus Kostengründen ohne Anwalt verteidigte, war jedoch eine Anstiftung zur Blockade nicht nachzuweisen. Völlig entkräften konnte er den Verdacht des Flaschenwurfes allerdings auch nicht.

Das Verfahren wurde gegen die Auflage von 60 Arbeitsstunden in der Ökologiestation eingestellt. Vier weitere Jugendliche waren in den vergangenen Wochen wegen Widerstand zu zum Teil hohen Bewährungsstrafen verurteilt worden. L.R.