Kabinett einig gegen „Geldwäsche“

■ Bundesregierung will organisierte Straftäter an ihrer „empfindlichsten Stelle“ treffen/ Kreditinstitute müssen künftig kräftig mitermitteln/ Sollen Daten auch der Steuerfahndung zugeführt werden?

Berlin (taz) — Auf ihrer letzten Kabinettssitzung vor der Osterpause hat die Bundesregierung gestern den Entwurf eines Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten („Gewinnaufspürungsgesetz“) verabschiedet. Wie Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) am Mittwoch vor der Presse ausführte, soll der Gesetzentwurf „ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität darstellen, da er die Straftäter an ihrer empfindlichsten Stelle trifft: Bei der Rückführung ihrer immensen Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf durch Reinwaschen des schmutzigen Geldes“.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Kreditinsitute, Spielbanken, Lebensversicherer und andere Gewerbetreibende die Strafverfolgungsbehörden künftig tatkräftig unterstützen, indem sie bei verdächtigen Bareinzahlungen oder Finanztransaktionen ab 30.000 Mark Kunden mit Namen und Adressen identifizieren, sofern sie nicht bereits als Geschäftspartner bekannt sind. Bei Beträgen über 50.000 Mark gilt das in allen Fällen, also auch dann, wenn die Kunden bereits identifiziert sind. Außerdem müssen Banken und entsprechende Gewerbetreibende interne Sicherheitsmaßnahmen gegen die Gefahr treffen, als Geldwasch- Anlage mißbraucht zu werden; relevante Feststellungen sind dann aufzuzeichnen und sechs Jahre lang aufzubewahren (siehe taz vom 7.4.).

Der Kabinettsentwurf versteht sich als Ergänzung zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität, der seit geraumer Zeit im Rechtsausschuß des Bundestages ruht und, wie es dort heißt, vermutlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird.

In einer elfseitigen Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Gewinnaufspürungsgesetz, das dem Bundesinnenministerium nach gemeinsamen Beratungen im Dezember 1991 zugegangen war, wird der Kabinettsentwurf teilweise als „nicht verfassungskonform“ bezeichnet. Demnach war offensichtlich geplant, die von den Kreditinstituten aufgezeichneten Daten nicht nur zur Verfolgung von organisierter Kriminalität insbesondere im Drogensektor, sondern auch „für steueraufsichtliche Zwecke“ zu verwenden. Dies widerspreche dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ferner hält es der ZKA für „kontraproduktiv“, wenn Bankangestellte, wie im Entwurf vorgesehen, die zu Identifizierenden auf den Feststellungszweck hinweisen müssen. Wenn also Kunden darüber aufgeklärt würden, daß sie der Geldwäsche verdächtigt werden, dürfte die Transaktion, so die ZKA-Stellungnahme süffisant, „lediglich fürs Erste unterbleiben“. Ob den Bedenken Rechnung getragen wurde, ist aus dem gestern von Seiters nur grob skizzierten Entwurf noch nicht deutlich geworden. Barbara Geier