Entscheidung über Hoppegarten vertagt

Berlin/Strausberg. Das Kreisgericht Strausberg hat am Donnerstag seine Entscheidung über Bestand oder Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf der Galopprennbahn Hoppegarten durch die Treuhand vertagt. Am 5. Mai will das Zivilgericht verkünden, ob der vom Land Brandenburg betriebene Verkaufsstopp rechtsgültig ist. Kläger und Beklagte rechnen damit, daß das Gericht seine eigene Verfügung bestätigt, weil es lediglich die Möglichkeit eines Rechtsanspruches Brandenburgs auf Hoppegarten anerkennen muß. Dieser Anspruch besteht nach Überzeugung der Kläger durch die Grundbucheintragung der Provinz Brandenburg als Rechtsvorgänger des heutigen Landes.

Der grundsätzliche Anspruch auf Hoppegarten und die Rechtmäßigkeit der Eigentumsübertragungen und Grundbuchänderungen wird erst in einem Vermögenszuordnungsverfahren in Frankfurt (Oder) entschieden, in dem es exemplarisch um die Rückübertragung von Bodenreformland von der Treuhand an Brandenburg geht. Sinn der einstweiligen Verfügung ist für Brandenburg zu verhindern, daß die Treuhand vollendete Tatsachen schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist. Die Behörde hat das Gelände im Februar an den Union-Klub verkauft. adn