Schmerzensgeld

Frankfurt/Main (dpa) — Ein Schmerzensgeld von 2.000 Mark hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt dem Kapellmeister einer Frankfurter Musikgruppe zugesprochen, der ungefragt als Werbeträger eingesetzt worden war. Sein Foto prangte in einem Werbeprospekt eines Frankfurter Kaufhauses, ohne daß er die Erlaubnis dazu gegeben hatte. Das Gericht sah darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Klägers, geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil hervor (Az.: 2/3 S 7/91).