Wie rechts sind die „Republikaner“?

Die Landesämter für Verfassungsschutz handhaben die Beobachtung der „Republikaner“ sehr unterschiedlich/ Nordrhein-Westfalen und Hamburg als Hardliner  ■ Von Dorothee Winden

Berlin (taz) — Die Landesämter für Verfassungsschutz verfolgen keine einheitliche Linie, wenn es um die Beobachtung der „Republikaner“ geht. Nordrhein-Westfalen und Hamburg setzten nachrichtendienstliche Mittel gegen die rechtsextreme Partei ein. In den anderen Bundesländern wertet der Verfassungsschutz lediglich öffentlich zugängliche Materialien aus. Im Gegensatz dazu ist die DVU „Beobachtungsobjekt“ der Verfassungsschützer aller alten Bundesländer.

Entgegen anderslautenden Presseberichten werden die „Republikaner“ in Baden-Württemberg nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Ein Rundfunkinterview des Stellvertretenden Präsidenten des baden- württembergischen Verfassungsschutzes, Helmut Rannacher, sei falsch interpretiert worden, sagt die Pressesprecherin verärgert. Nach Rannachers Einschätzung „sind die ,Republikaner‘ zweifellos rechtsradikal, aber noch nicht rechtsextremistisch, also nicht verfassungsfeindlich“. Die Stuttgarter Verfassungsschützer haben die Reps lediglich „seit einiger Zeit“ als Prüffall eingestuft, d.h. alles öffentlich zugängliche Material von Zeitungsartikeln bis zu Flugblättern wird gesammelt und ausgewertet. „So lange wir nicht feststellen können, daß es sich um eine erkennbare rechtsextremistische Partei handelt, werden keine nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt,“ so die Pressesprecherin.

Ganz anders sehen das die Verfassungsschützer in Nordrhein-Westfalen. Hier sind die Reps seit September 1989 „Beobachtungsobjekt“. Dabei kommen auch nachrichtendienstliche Mittel, beispielsweise V-Leute, zum Einsatz. Der Grund für die Beobachtung seien „programmatische Aussagen von Funktionären und Mitgliedern“, in denen eine „übersteigerte Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, übersteigerter Nationalismus, eine Diffamierung der Repräsentanten der parlamentarischen Demokratie und mangelnde Distanz zum NS-Regime“ festzustellen sei. Im offiziellen Programm des NRW-Landesverbandes der „Republikaner“ finde sich dererlei zwar nicht, wohl aber in Äußerungen von Funktionären. Deshalb dürfe man sich nicht auf das offizielle Material beschränken. Die Ausbeute des nachrichtendienstlichen Einsatzes sieht jedoch eher mager aus: Außer Meinungsäußerungen und einer „Fülle von Material“ ist nichts Konkretes herausgekommen. Dennoch wurde erst kürzlich entschieden, daß „die entsprechenden Aussagen nach wie vor Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen bieten“.

Das Kapitel des NRW-Verfassungsschutzberichtes 1990 über die „Republikaner“ zeichnet dagegen ein geradezu bemitleidenswertes Bild von den innerparteilichen Zuständen. „Die Parteiaktivitäten waren gekennzeichnet von Auseinandersetzungen der Mitglieder untereinander und von oppositionellen Bewegungen gegen den Landesvorstand“. Der Bericht stellt „desolate Zustände innerhalb des Verbandes“ und eine „immer weiter sinkende Akzeptanz der politischen Forderungen“ fest. Bei der Landtagswahl in NRW 1990 errang die Partei nur 1,8 Prozent der Stimmen.

Auch in Hamburg werden die Reps seit Januar 1990 beobachtet. Doch im Landesamt für Verfassungsschutz hält man sich bedeckt: „In welchem Umfang wir nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, darüber geben wir keine Rechenschaft.“ Man habe aus der Überwachung die Schlußfolgerung gezogen, daß es „keine Notwendigkeit gibt, die Beobachtungen einzustelllen.“

Im Saarland sieht man das Ganze gelassener. Die Reps sind kein Beobachtungsobjekt. „Der eigentliche Grund dafür sei, daß man den „Republikanern“ nicht zuviel Aufmerksamkeit widmen wolle“, heißt es im Innenministerium. Auch in Bremen, Hessen und Brandenburg beschränken sich die Verfassungsschützer auf das Ausschneiden von Zeitungsartikeln, Beobachtungsobjekt sind die Reps nicht.

Die bayerischen Verfassungsschützer haben von 1988 bis Mitte 1991 ein Prüfverfahren gegen den bayerischen Landesverband der Reps durchgeführt. Anlaß war ein „rechtsextremistischen Vorlauf“ einiger Mitglieder. Es habe sich hierbei um Altnazis sowie Mitglieder von NPD und DVU gehandelt, die versucht hätten, ihr Gedankengut bei den „Republikanern“ einzubringen, was ihnen in Bayern aber nicht gelungen sei, so die Einschätzung des Landesamtes. Der Landesverband habe sich von diesen „belasteten Personen“ getrennt. Die bayerischen Verfassungsschützer verweisen auch auf das neue Parteiprogramm der „Republikaner“ von 1990, „das von Grundsätzen, die auf rechtsextreme Tendenzen hingewiesen haben, reingewaschen ist“. Das Innenministerium habe daraufhin Mitte 1991 beschlossen, den Prüffall „Republikaner“ „vorläufig zu beenden“.