Großzügig gewährte Kredite

■ Filialleiter der Deutschen Bank wegen Untreue verurteilt/ Ostler mit Geld eingedeckt

Berlin. Ein ehemaliger Filialleiter einer Zweigstelle der Deutschen Bank in Wedding wurde gestern vor dem Landgericht wegen Untreue zu 15 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der inzwischen entlassene Bankangestellte hatte von Februar 1989 bis Juni 1990 ohne Überprüfung oder ausreichende Sicherheit Kredite an nichtzahlungsfähige Kunden vergeben. Den derzeitigen Ausfallschaden von 1,7 Millionen Mark durch nicht zurückgezahlte Gelder versucht die Bank jetzt von den Kunden einzutreiben.

Der Ex-Filialleiter war geständig. Fehler bei der Kreditvergabe führte er vor allem auf eine Überbelastung der Zweigstelle nach Öffnung der Mauer zurück.

Trotz seiner Hinweise auf die mangelnde Personalsituation seien ihm keine zusätzlichen Kräfte zur Seite gestellt worden. Abgesehen davon, hatte der Angeklagte laut Urteilsbegründung aber auch »die Zügel schleifen lassen«, indem er einer Mitarbeiterin vertraute, die ihrerseits großzügig bei der Vergabe von Krediten verfuhr.

Das Gericht hob zum Schluß der Verhandlung »überwiegende Strafmilderungsgründe« hervor. So gebe es keinerlei Anhaltspunkte, daß der Angeklagte Provisionen kassiert oder sonstige Vorteile gehabt habe. Auch habe er die Bank nicht schädigen wollen und müsse nach der Kündigung erhebliche finanzielle Einbußen bei seiner neuen Beschäftigung in der Autobranche hinnehmen.

Nach Einschätzung der Strafkammer hätte es nicht unbedingt zum Prozeß kommen müssen, wenn die Deutsche Bank nach ersten Beanstandungen im Jahre 1988 schon damals die Konsequenzen gezogen hätte.

Offensichtlich sei der gelernte Industriekaufmann, der sich in 20 Jahren vom Kassenschalter in die Position des Zweigstellenleiters hochgearbeitet hatte, keine Führungspersönlichkeit. dpa