Verfahren gegen Polizeigewerkschafter

■ Kurde läßt falsche Behauptung untersagen / Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung

Die Polizeikundgebung vom 11. April hat ein gerichtliches Nachspiel. Gestern schaltete der Kurde Hassan Cirit das Bremer Landgericht ein. Es soll Hans Schulz, dem einzigen Redner der Kundgebung und Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, verbieten, Hassan Cirit nochmals als „dringend tatverdächtigen Drogendealer“ zu bezeichnen. Das hatte der Polizeigewerkschafter in seiner Rede nämlich getan.

„Eine Ehrverletzung“ seines Mandanten sieht darin Cirits Rechtsanwalt Albert Timmer ganz eindeutig. Zumal der Polizeibeamte ganz genau wisse, wie ein „dringend Tatverdächtiger“ gesetzlich definiert sei. Und dies sei sein Mandant nachweislich nicht. Timmer forderte Hans Schulz deshalb auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Doch Schulz lehnte ab und ließ durch seinen Anwalt mitteilen, daß er es auf einen Prozeß ankommen lasse. Hassan Cirit, der seit Jahren in Bremen lebt und sich politisch gegen die Drogengeschäfte seiner Landsleute engagiert, zog die Konsequenz: Er schaltete das Landgericht ein. Per einstweiliger Verfügung und Androhung von bis zu 500.000 Mark Ordnungsstrafe will er gegen die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch den Polizeigewerkschafter vorgehen. In einem anderen Verfahren will Cirit Schmerzensgeld von Schulz einklagen.

Am 12. März war Hassan Cirit im Rahmen einer Hausdurchsuchung „aktenkundig“ geworden: Beamte des Sondereinsatzkommandos vom 3. Polizeirevier hatten das gesamte Haus durchsucht, in dem er ein möbliertes Zimmer bewohnt. Schulz hatte Rauschgiftfunde in „seinem Haus“ zitiert. Tatsächlich waren die Beamten aber in der Wohnung seines Nachbarn fündig geworden. Sie hatten dort sichergestellt: 1,35 Kilo Heroin, 9 Kilo Manit, 58 Gramm Kokain und eine Schußwaffe.

Die Polizisten hatten Cirit daraufhin festgenommen, hatten ihm so fest Handschellen angelegt, daß er eine Woche lang blaue Handgelenke hatte und ihm angeblich auch in die Nieren getreten. Davon hatte Cirit in der „Monitor“-Sendung zu Polizeiübergriffen berichtet. Um Cirit wie andere Zeugen unglaubwürdig zu machen, hatten Polizeipräsident Lüken wie später Hans Schulz deren Aussagen in Zusammenhang mit Drogengeschäften gebracht.

Das Ermittlungsverfahren gegen Cirit wird nach Auskunft des Staatsanwaltes eingestellt. ra