Setzt Beckmeyer 350 Millionen in den Sand?

■ BUND: Häfensenator vergibt Aufträge für neues Containerterminal ohne rechtsgültige Planung

Hat Häfensenator Uwe Beckmeyer die Öffentlichkeit bewußt getäuscht? Davon ist zumindest der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) überzeugt. Nach seinen Informationen hat Beckmeyer am 24. April für die Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven die Vergabe von Bauaufträgen in Höhe von 350 Millionen Mark genehmigt obwohl das Planungsverfahren noch längst nicht abgeschlossen ist.

Das Containerterminal in Bremerhaven soll für rund 700 Millionen Mark ausgebaut werden. Da die bisher genutzten Flächen wahrscheinlich 1995 ausgelastet sind, steht der Häfensenator bei seinen Planungen unter Zeitdruck. Bis 1997, so das Ziel, soll das neue, CT III genannte, Containerterminal fertiggestellt sein. Wegen des engen Zeitplans hat Beckmeyer ein Vorgehen gewählt, das vom Umweltsenator abgelehnt wird. Parallel zum Planfeststellungsverfahren wird eine Teilbaugenehmigung angestrebt, damit der Bau des Schlicksicherungsdammes bereits begonnen werden kann, bevor der eigentliche Planfeststellungsbeschluß vorliegt.

In einem Brief an den BUND hatte Häfenstaatsrat Gerd Markus Mitte April bestätigt, daß Bremen eine solche Teilbaugenehmigung beantragen werde. Nach Informationen des BUND ist dieser Antrag aber längst gestellt. „Der Häfensenator hat zusammen mit der Wasser- und Schiffahrtsdirektion in Aurich der Öffentlickeit verschwiegen, daß bereits am 15.1.1992 ein Antrag auf vorgezogene Teilbaugenehmigung gestellt worden ist“, heißt es in einer Pressemitteilung des BUND. Ein solches Vorgehen wäre auch ein Affront gegen den grünen Koalitionspartner, der sich mehrmals gegen die Strategie der Teilbaugenehmigungen gewandt hatte.

Weit gravierender wäre es aber, wenn Beckmeyer tatsächlich schon Aufträge im Wert von 350 Millionem Mark vergeben hätte. Nach Informationen des BUND lief am 30. April die Bindungswirkung der Angebote ab. Das heißt: Die Angebote, die die Unternehmen abgegeben hatten, waren nur bis zu diesem Tage gültig. Bei einer späteren Auftragsvergabe wäre mit Preissteigerungen zu rechnen gewesen.

Das Argument, aus dieser Frist ergebe sich die Notwendigkeit besonderer Eile bei der Auftragsvergabe, läßt der BUND aber nicht gelten. Die Umweltschützer sehen vielmehr das laufende Planfeststellungsverfahren zur Farce verkommen. Schließlich soll im laufenden öffentlichen Beteilungsverfahren ja eigentlich Einfluß auf das Gesamtprojekt genommen werden können, das mit einer Auftragsvergabe bereits festgeschrieben wäre.

Gleichzeitg sehen die Umweltschützer ein unkalkulierbares Finanzrisiko auf Bremen zukommen. „Nach Auffassung der Umweltverbände muß das Ausbauverfahren — wenn es nicht noch zu massiven Korrekturen kommt —, an diversen Rechtsverstößen scheitern“, heißt es in der Pressemitteilung. Im Fall nachträglicher Planänderungen würden Konventionalstrafen in mehrstelliger Millionenhöhe fällig. „Hat der Häfensenator dies einkalkuliert, um den Umweltsenator zu disziplinieren?“

Umweltsenator Ralf Fücks war Ende vergangener Woche noch nichts über ein solches Vorgehen des Häfensenators bekannt. Beckmeyer selbst ist auf Tauchstation gegengen. Sein Sprecher Rüdiger Staats kündigte auf Nachfrage eine schriftliche Stellungnahme an. Doch die läßt nach wie vor auf sich warten. hbk