„Schöne Frau“ aus der Haft entlassen

■ Die als „Schöne Frau“ bekannte Monika Haas wurde aus der U-Haft entlassen/ Vorwurf der Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ 1977 nicht stichhaltig

Frankfurt (taz) — Monika Haas, die Frau, die angeblich die Waffen für die spektakulärste Entführung eines deutschen Flugzeugs geliefert haben soll, ist wieder auf freiem Fuß. Gestern gab der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs einer Beschwerde ihres Anwalts Armin Golzem statt und hob den Haftbefehl auf. Insgesamt wurden Frau Haas Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub und Angriff auf den Luftverkehr vorgeworfen. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft soll sie vor 15 Jahren im Auftrag der RAF und einer palästinensischen Gruppe die für die Entführung benötigten Waffen nach Palma de Mallorca geschmuggelt haben. Das Flugzeug wurde dann ohne ihre Beteiligung von einem palästinensischen Kommando gekapert, um unter anderem die Forderung nach Freilassung von Baader, Ensslin und anderen führenden Köpfen der RAF zu unterstützen. Begründet wurde die Festnahme von Monika Haas vor allem mit Hinweisen aus einer Stasi-Akte, aus der ihre Beteiligung an der Entführung hervorgehen sollte. In dem „OV- Wolf“ behauptet das frühere RAF- Mitglied Werner Hoppe angeblich, Haas habe ihm von ihrem Kurierdienst erzählt. Vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe sagte dann jedoch nicht Hoppe, sondern lediglich sein damaliger Führungsoffizier Orzschig aus. Golzem bestritt in seiner Haftbeschwerde grundsätzlich den Beweiswert der Stasi-Akte und monierte die unklaren Hinweise auf „Quellen“, die in einem regulären Ermittlungsverfahren wertlos seien. Ausschlaggebend für die Aufhebung des Haftbefehls war aber wohl die Rolle des Bundeskriminalamtes. Bei der ersten richterlichen Überprüfung der Festnahme hatte die Karlsruher Bundesanwaltschaft noch angekündigt, das BKA werde Beweismittel auch unabhängig von der Stasi-Akte für die Teilnahme von Monika Haas an der Entführung nachliefern. Diese blieben die Wiesbadener Ermittler jedoch schuldig. Neuere Erkenntnisse, die nicht bereits bei den Ermittlungen vor 15 Jahren vorlagen, konnten die Fahnder aus Wiesbaden nicht liefern. Der am Montag vernommene BKA-Mann Gerdes war offenbar nicht in der Lage, dem BGH zu erklären, warum Monika Haas erst jetzt und nicht bereits vor 15 Jahren verfolgt wurde, das BKA also seine Erkenntnisse 15 Jahre zurückgehalten hat.

Tatsächlich brodelt um das Verhalten des BKA eine ganze Gerüchteküche, die davon ausgeht, Monika Haas habe für den Mossad gearbeitet und sei deshalb vom BKA gedeckt worden. Frau Haas hat zur fraglichen Zeit im Südjemen gelebt und war mit einer Führungsfigur der Palästinenserorganisation PFLP verheiratet. Nach ihren Angaben hatte sie sich zu dem Zeitpunkt bereits vom bewaffneten Kampf distanziert und völlig zurückgezogen in Aden gelebt. JG