Gegen die Trugbilder der „Neuen Weltordnung“

■ Es gibt noch Gründe für den bewaffneten Kampf

Seit 1989 präsentieren die internationalen Medien lauter Trugbilder. Die seit Jahrhunderten geltenden „traditionellen“ Mittel und Methoden der Unterdrückten im gesellschaftlichen Kampf seien in der „Neuen Weltordnung“ sinnlos geworden. An scheinbaren Beweisen dafür mangelt es nicht: Die lateinamerikanischen Guerilleros, die feierlich ihre Waffen begraben und sich Wahlkämpfen zuwenden; die südafrikanischen Kämpfer, die sich mit dem weißen Rassistenregime an den Verhandlungstisch setzen und den neuen Status von Staatsmännern genießen. Die europäischen Aktionisten, die einst ihre Existenzberechtigung darin sahen, daß sie „hinter der Frontlinie“ kämpfen, haben den Kreis geschlossen. Die Roten Brigaden in Italien und die RAF in Deutschland legen ihre Waffen nieder.

Was in den vergangenen 25 Jahren die revolutionären Bewegungen in der Dritten Welt dazu bewog, politische Gewalt anzuwenden, war nicht das Versessensein auf ein „Gewaltprinzip“, sondern die Veränderung des internationalen politischen Klimas. Die Bourgeoisien in den Ländern der Dritten Welt bekamen Schwierigkeiten, mit Formen offener Gewalt zu herrschen. Dies war nicht zuletzt ein Ergebnis des bewaffneten Kampfes.

Doch daß die revolutionäre Gewalt in mehreren Ländern untauglich für erfolgreichen politischen Kampf geworden ist, heißt nicht, daß sie allerorts abzulehnen ist. Die Türkei ist dafür ein wichtiges Beispiel. Während im Westen der Türkei die bewaffnete revolutionäre Bewegung in den neunziger Jahren den bewaffneten Kampf aufgab und sich legalen politischen Parteien zuwandte, wurde der bewaffnete Kampf in Kurdistan zu dem Mittel, das die Rechte des kurdischen Volkes auf die politische Tagesordnung setzte. Die politische Gewalt mag zum einen anachronistisch geworden sein, zum anderen ist sie jedoch auch Teil des zeitgenössischen gesellschaftlichen Prozesses. Ertugrul Kürkcü

Der Autor war Gründer der THKP (Volksbefreiungspartei-Front); bewaffneter Kampf gegen das Militärregime nach 1971; 1972 Festnahme, Todesurteil, später reduziert auf 30 Jahre Gefängnis; 1986 Freilassung; lebt als freier Publizist in Istanbul.