Wegen Uran-Handel: Anklage erhoben

Augsburg (taz) — Gegen die beiden Exil-Russen, die bei einer Großrazzia auf einem Augsburger Parkplatz im März dieses Jahres verhaftet wurden, sowie gegen einen weiteren Komplizen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg jetzt Anklage erhoben. Die drei Männer werden des unerlaubten Umgangs mit Kernbrennstoffen beschuldigt. Die Höchststrafe für dieses Vergehen liegt laut Leitender Oberstaatsanwältin Wilma Resenscheck bei fünf Jahren Haft. Nachdem jedoch das sichergestellte Uran — es handelt sich um 1,2 Kilogramm — nicht als besonders gefährlich eingestuft wird, soll auch nicht die Höchststrafe gefordert werden. „Es geht eher um einen kleinen Fall“, sagt die Staatsanwältin.

Die Strafverfolgungsbehörden gehen nach einem eingehenden Gutachten der internationalen Atombehörde davon aus, daß das Uran aus einer Wiederaufarbeitungsanlage aus der Nähe von Moskau oder aus Kasachstan stammt. Als völlig irrwitzig bezeichnet Frauen Resenscheck die damals bei einem Tarnverkauf an Polizisten geforderte Summe von 1,9 Millionen Mark für das Uran 235. Trotzdem hatte der Augsburger Uran-Deal damals die Öffentlichkeit aufgeschreckt und sogar den Bundesumweltminister zu einer eiligen Erklärung veranlaßt.

Bei den drei Männern, die sich in Kürze vor Gericht verantworten sollen, handelt es sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft um „eher kleine Würstchen“. Es wird vermutet, daß ein vierter Mann, der entwischen und in die GUS-Staaten entkommen konnte, wohl der Drahtzieher ist. Er soll das radioaktive Material beschafft haben. kw