Bundes-Mietbeschlüsse »unzureichend«

■ Bausenator Nagel fordert Nachbesserung im Bundesrat/ Die meisten Bundesminister der Länder seien sich darin einig/ Schutz auch für billige Mieten und gegen Eigenbedarfskündigungen verlangt

Berlin. Die neuesten Beschlüsse der Bundesregierung zur Begrenzung des Mietanstiegs bezeichnete Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) gestern als völlig unzureichend. Die Beschlüsse blieben weit hinter dem zurück, was die Mehrheit der Bundesländer fordere. Er werde im Gesetzgebungsverfahren alles versuchen, diese Beschlüsse im Interesse der Mieter massiv zu korrigieren, sagte Nagel. In der Sache sei er sich mit den meisten Bauministern der anderen Bundesländer — auch Bayern und Baden-Württemberg — einig.

Die Bundesregierung hatte am Dienstag beschlossen, daß bei einer Kaltmiete von mehr als acht Mark pro Quadratmeter die Miete nur noch um 20 Prozent alle drei Jahre erhöht werden darf, und nicht mehr, wie bisher, um 30 Prozent. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet und gilt nur für Wohnungen, die vor 1981 fertiggestellt wurden. Außerdem werden auch Mietverträge zugelassen, bei denen die Miete jährlich mit dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Lebenshaltungskostenindex steigt, dies aber nur, wenn der Vertrag für mindestens zehn Jahre abgeschlossen wird. Dafür wird die Möglichkeit abgeschafft, Staffelmietverträge abzuschließen.

Die Miete bei Neuvermietungen darf — wie bisher — um 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen, nach denen die Miete um bis zu 50 Prozent darüberliegen darf, werden eingeschränkt. Für die ehemalige DDR wurde der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen um drei Jahre bis auf Ende 1995 verlängert, außer für »Nutznießer des SED-Regimes«, die sich die Wohnung durch Machtmißbrauch oder Korruption verschafft hätten.

Weiter beschloß die Bundesregierung, Maklerkautionen generell auf zwei Monatskaltmieten zu begrenzen. Die Bußgelder bei Mietwucher sollen auf bis zu 100.000 Mark erhöht und damit verdoppelt werden. Wenn ein Gebäude aufgestockt wird, sollen die unteren Stockwerke leichter als bisher gekündigt werden können. Auch bei Werkswohnungen wird der Kündigungsschutz ausgehebelt.

Nagel kritisierte, daß nur einige wenige, relativ teure Wohnungen von der Beschränkung der Mieterhöhung auf 20 Prozent in drei Jahren betroffen seien. Die Bundesländer hätten jedoch gefordert, die Mieterhöhungen bei sämtlichen Wohnungen auf fünf Prozent im Jahr zu begrenzen. Zudem wollten die Bundesländer, daß die Miete bei Neuvermietungen nur um fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf statt um 20 Prozent, wie die Bundesregierung dies beschloß. Eine Einschränkung der — meist teuren — Modernisierungszuschläge auf die Miete, wie von den Ländern gefordert, fehle ganz, so Nagel. Auch einen von den Ländern geforderten absoluten Kündigungsschutz bei umgewandelten Eigentumswohnungen habe die Bundesregierung nicht vorgesehen. Die Befristung des Kündigungsschutzes bei Eigenbedarf in der ehemaligen DDR auf die nächsten drei Jahre sei zu kurz. Die Brandenburger Landesregierung hatte schon zuvor eine Verlängerung des Kündigungsschutzes um fünf Jahre gefordert.

Bereits am Dienstag hatte der Deutsche Mieterbund die Beschlüsse der Bundesregierung kritisiert. Der Mietanstieg werde damit nicht gebremst, da preiswerter Wohnraum von den Mietbeschränkungen ausgenommen worden sei. Diesen Beschlüssen der Regierung müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. esch