Gurke des Tages

■ Betr.: OLG Frankfurt

Wer seinen Köter auf den Gehweg scheißen läßt, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dieser Entscheidung hob das OLG Frankfurt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt auf, das eine Hundebesitzerin deswegen zu 205 Mark Bußgeld verurteilt hatte. Das höchste hessische Gericht hielt es jedoch für „unvertretbar“, Tierhalter generell zur Beseitigung der steten Hinterlassenschaften ihrer Haustiere zu verpflichten.