Überparteiliche Einigung beim 218

Bei der Neuregelung des §218 bahnt sich nun eine Bundestagsmehrheit für eine Fristenregelung an/ Ursprünglicher SPD/FDP-Kompromiß nun mit modifizierten CDU-Elementen angereichert  ■ Von Karin Flothmann

Berlin (taz) — Beim Ringen um eine Neuregelung des §218 scheint eine Bundestagsmehrheit für die Fristenregelung jetzt sicher. Nach mehr als sechsstündigen Gesprächen einigten sich in der Nacht von Donnerstag auf Freitag VertreterInnen von SPD, FDP und der CDU-Gruppe um Rita Süssmuth und Horst Eylmann auf eine gemeinsame Modifizierung des Kompromißentwurfs, den SozialdemokratInnen und Liberale als Gruppenantrag Anfang Mai präsentiert hatten.

„Diese Einigung“, so SPD-Verhandlungsführerin Inge Wettig-Danielmeier, „haben wir im Hinblick auf eine Bundestagsmehrheit für die Fristenregelung getroffen.“ Die FDP-Abgeordnete Uta Würfel betonte, damit sei das „wichtigste Etappenziel“ für eine Neuordnung des bisher in Ost- und Westdeutschland noch unterschiedlichen Abtreibungsrechts erreicht. Der CDU- Rechtspolitiker Horst Eylmann hält es für möglich, daß etwa dreißig bis fünfzig CDU-Abgeordnete dem Kompromiß zustimmen.

Nach der überparteilichen Initiative kann eine Frau in den ersten zwölf Wochen straffrei abtreiben, wenn sie zuvor eine Beratung in Anspruch genommen hat.

Ausdrückliches Ziel der Beratung ist der Lebensschutz. Außerdem soll die Beratung dazu beitragen, die Not- und Konfliktlage zu bewältigen, in der sich nach den Worten der Abgeordneten Susanne Rahardt- Vahldieck jede Frau befindet, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägt. Damit setzt der Gesetzestext sozusagen eine Notlagenindikation implizit voraus. Damit gelang der Kompromiß mit der CDU-Gruppe. „Wir reden von Konflikt- und Notlage und machen damit deutlich, daß ein Schwangerschaftsabbruch nichts Normales ist“, sagte der CDU-Abgeordnete Friedbert Pflüger in mehreren Rundfunkinterviews.

„Ich bin nicht rundum glücklich mit diesem modifizierten Entwurf“, meinte SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier gestern gegenüber der taz. Sie betonte jedoch, die Eigenverantwortung der Frau ohne die gerichtliche Nachprüfbarkeit sei ohne Einschränkung gesichert. „In der Beratung gibt es für die Frau keine Darlegungspflicht.“

Selbst in der letzten zähen Verhandlungsrunde schien eine Einigung kurz vor Mitternacht immer noch in weiter Ferne zu liegen. Das Klima war, wie in allen vorhergehenden Gesprächen äußerst gespannt. Hinzu kam, daß an den Hintergrundsgesprächen erstmals auch Abgeordnete von UFV/Bündnis90/ Grüne beteiligt waren, die einen eigenen Änderungsantrag einbrachten. Wie zu erwarten, fand dieser kein Gehör. Daraus zog die UFV- Abgeordnete Christina Schenk gestern Konsequenzen: „Bei diesem Kompromiß werde ich nicht mitstimmen.“ Auch andere Abgeordnete des Bündnis90 und der PDS distanzierten sich von dem Kompromiß.

Mit der gestrigen Einigung von SPD, FDP und Teilen der CDU bahnt sich nun eine endgültige Einigung zur Neuregelung des §218 an: die Fristenregelung. Eine Fristenregelung mit Haken und Ösen, doch erst die Praxis wird endgültig zeigen, ob diese sich zum Nachteil der Frau auswirken. Die SPDlerin Wettig- Danielmeier zeigte sich zumindest überzeugt, daß jetzt eine Reform eine Chance habe, die Schluß mache mit der ständigen Demütigung der Frau.

Der veränderte Gruppenantrag soll nun noch in den Fraktionen beraten werden. Der Bundestag will am 25. oder 26.Juni entscheiden.