Lafontaine frech wie Oskar

Der saarländische Ministerpräsident pocht auf die Rechtmäßigkeit seiner Bezüge und sieht keinen Anlaß zum Rücktritt/ Statt dessen ortet er einen Datenschutzskandal bei den Presseveröffentlichungen  ■ Von Thomas Krumenacker

Saarbrücken (taz) — Es blieb Oskar Lafontaine persönlich vorbehalten, am Dienstag den „eigentlichen Skandal“ in der Affäre um seine über Jahre hinweg bezogenen Ruhegelder öffentlich zu machen. Die Tatsache, daß die persönlichen Unterlagen über seine Bezüge „auf der Grundlage von Rechts- und Verfassungsbruch“ der Presse zugespielt worden seien, sei skandalös, der Bezug der Ruhegelder hingegen sei „rechtlich einwandfrei“ gewesen: Der in die Schußlinie der Kritik geratene saarländische Ministerpräsident sieht sich weiter in der Rolle des Opfers einer medialen „Rufmordkampagne“, und er will weiter um seine Rehabilitierung als glaubwürdiger Politiker kämpfen.

An Rücktritt denke er nicht, lautet die Botschaft, die er während seiner rund einstündigen Regierungserklärung am Dienstag vor dem saarländischen Landtag überbringt. „Wenn ich demnächst Bundesratspräsident bin“, läßt er demonstrativ eine langfristige Zeitplanung erkennen, werde er sich darum kümmern, daß endlich eine unabhängige Kommission geschaffen werde, in der die Ministergehälter und Abgeordnetendiäten festgelegt werden. „Ich bin es leid, ständig mit dem Vorwurf der Selbstbedienung und der persönlichen Bereicherung konfrontiert zu werden“, sagte Lafontaine.

Lafontaine blieb auch gestern bei seiner Verteidigungsstrategie: Der Bezug von netto rund 100.000 Mark Ruhegeld aus seiner Zeit als Oberbürgermeister sei auf der Grundlage des saarländischen Ministergesetzes erfolgt und somit rechtlich „unzweifelhaft“ einwandfrei. Politisch, das räumte er ein, sei dies jedoch „nicht gewollt gewesen“, was er aber mit seiner Ankündigung, das Geld spenden zu wollen, wieder ausgebügelt habe. Den Bezug des Geldes habe er wegen der komplizierten Einkommenslage nicht gleich erkannt, so die Rechtfertigung des Finanz- und Steuerexperten der SPD-Spitze. „Eine objektive Würdigung“ seiner Einkommensunterlagen „und eine Befragung aller an der Entstehung des Gesetzes Beteiligten, einschließlich der Ausschußmitglieder auch von CDU und FDP“ führe zwingend zu dem Schluß, daß die Vermutung, „ich hätte listenreich darauf hingewirkt, daß ich heimlich Nutznießer des Gesetzes wurde, ehrenrührig und absurd“ sei, sagte Lafontaine. Er kündigte an, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der „Ruhegeldaffäre“ zu beauftragen. Mit Hilfe einer Graphik versuchte Lafontaine, glaubhaft zu machen, daß er durch das Ministergesetz nicht nur profitiere, sondern ab 1993 eine „dauerhafte, echte Kürzung“ seines Gehalts hinzunehmen habe.

Die Landtagsopposition aus CDU und FDP, die seinerzeit das Gesetz, von dem Lafontaine profitierte, mitgetragen und die heutige Mißtrauensdebatte eingebracht hatte, forderte den Rücktritt Lafontaines. Für den Bezug des Ruhegeldes habe es „weder einen rechtlichen noch einen tatsächlichen Grund gegeben“, sagte CDU-Oppositionsführer Peter Jacoby. Er bezichtigte Lafontaine der „Selbstbedienung“. „Besonders schlimm ist dabei, wie Recht und Gesetz gebeugt, mißbraucht und ausgenutzt worden ist“, sagte Jacoby. „Zurückzahlen und zurücktreten“ sei die einzige Konsequenz, die Lafontaine aus der „Rentenaffäre“ ziehen könne.

Bei der für den Donnerstag anstehenden Abstimmung über den Mißtrauensantrag droht Lafontaine keine Gefahr. Die SPD verfügt mit 30 der 51 Landtagssitze über eine stabile absolute Mehrheit.