Senat gibt Klage frei

■ Beirat darf auf Akteneinsicht klagen

Der Senat hat einem Klagerecht des Beirates grundsätzlich zugestimmt. Weil die Stadtteilpolitiker vom Beirat Mitte beim Verkauf des Deutschen Hauses am Marktplatz keine vollständige Einsicht der Akten bekommen hatten, wollten sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Finanzbehörde klagen. Der Beirat hatte beim Innensenator anfragen lassen, ob er überhaupt klageberechtigt ist. Der Senat hat nun eine Vorlage von Friedrich van Nispen passieren lassen, in der der Klagerecht zugestanden wird.

Der Beirat Mitte wird nun gegen den Finanzsenator klagen. Beim Verkauf des umstrittenen Hauses an die Bremer Landesbank sei der Beirat umgangen worden, kritisieren sie. Nun hat der Beirat einstimmig das Ortsamt beauftragt, die Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht vorzubereiten.

Mit der Klage soll nun eine verworrene Rechtslage bereinigt werden, die mit dem Staatsgerichtshofurteil zum kommunalen Ausländerwahlrecht ihren Anfang genommen hatte. Das Wahlrecht war mit dem Verweis auf die Kompetenzerweiterung der Beiräte abgewiesen worden. Diese Kompetenz will nun der Beirat Mitte für die Akteneinsicht erstreiten.

J.G.