: Senat gibt Klage frei
■ Beirat darf auf Akteneinsicht klagen
Der Senat hat einem Klagerecht des Beirates grundsätzlich zugestimmt. Weil die Stadtteilpolitiker vom Beirat Mitte beim Verkauf des Deutschen Hauses am Marktplatz keine vollständige Einsicht der Akten bekommen hatten, wollten sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Finanzbehörde klagen. Der Beirat hatte beim Innensenator anfragen lassen, ob er überhaupt klageberechtigt ist. Der Senat hat nun eine Vorlage von Friedrich van Nispen passieren lassen, in der der Klagerecht zugestanden wird.
Der Beirat Mitte wird nun gegen den Finanzsenator klagen. Beim Verkauf des umstrittenen Hauses an die Bremer Landesbank sei der Beirat umgangen worden, kritisieren sie. Nun hat der Beirat einstimmig das Ortsamt beauftragt, die Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht vorzubereiten.
Mit der Klage soll nun eine verworrene Rechtslage bereinigt werden, die mit dem Staatsgerichtshofurteil zum kommunalen Ausländerwahlrecht ihren Anfang genommen hatte. Das Wahlrecht war mit dem Verweis auf die Kompetenzerweiterung der Beiräte abgewiesen worden. Diese Kompetenz will nun der Beirat Mitte für die Akteneinsicht erstreiten.
J.G.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen