Senat gegen Lauscher

■ „Bedrohung des Rechtsstaates“ ablehnen

Rasterfahndung, verdeckte Ermittler, Videoüberwachung, Wanzen und Richtmikrofone: Was der Bundesrat am kommenden Freitag unter der Überschrift „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität“ beschließen will, ist für Bremens Justizsenator Henning Scherf „eine Bedrohung des Rechtsstaates.“

Der Senat folgte gestern dieser Einschätzung und beschloß, daß Bremen den Gesetzentwurf ablehnen wird. „Natürlich wendet sich der Senat nicht gegen eine energische Verfolgung des organisierten Verbrechens“, meinte Scherf. Der vorliegende Gesetzentwurf gehe aber weit über das rechtsstaatlich tragbare hinaus.

Insbesondere bemängelt der Senat, daß das Gesetz sich nicht gezielt gegen die organisierte Kriminalität richtet, sondern sich fast beliebig auch auf andere Straftatbestände wie Nötigung, Brandstiftung und auf alle Gebiete des „Staatsschutzes“ ausweiten läßt.

Diese Kritik hatte auch Bremens neuer Datenschützer Stefan Walz vorgebracht. Neben der Ausweitung auf alle möglichen Delikte kritisiert Walz, daß das Gesetz die Grundlage schafft, auch völlig unverdächtige Personen zu belauschen. Es werde darauf verzichtet, Lauschangriffe der richterlichen Kontrolle zu unterwerfen.

Aussicht auf Erfolg hat die ablehnende Haltung nicht. Außer Bremen und Niedersachsen werden wahrscheinlich alle anderen Länder dem Entwurf zustimmen. hbk