Nachts wird über den Paragraph 218 entschieden

Bonn (taz) — Das Abstimmungsverfahren für die heutige Bundestagssitzung zum Paragraph 218 war wochenlang Verhandlungsgegenstand von Fraktionen und PolitikerInnen. Mittlerweile steht fest: der Gesetzentwurf, der als erstes mehr Ja- als Neinstimmen erhält, gilt in zweiter Lesung als angenommen.

Nachdem insgesamt schon 100 Redebeiträge angemeldet wurden, zieht sich die Debatte vermutlich bis in den Abend hinein. Erst in den Nachtstunden wird mit der namentlichen Abstimmung gerechnet. Zu Beginn der Sitzung werden FDP und SPD ihre jeweiligen Gesetzentwürfe zugunsten des Entwurfs einer Fristenregelung mit Beratungspflicht zurückziehen. Danach stehen dann „nur noch“ fünf Gesetzentwürfe zur Wahl. Gewählt wird nach der Reihenfolge des Eingangs; da der SPD/ FDP-Entwurf einer Fristenregelung erst im Mai präsentiert wurde, wird es um ihn erst ganz zum Schluß gehen. Gewinnt wieder Erwarten die von der Unionsfraktion eingebrachte Indikationsregelung eine Mehrheit, so würde der Gruppenantrag von SPD und FDP, den auch einige Abgeordnete der CDU und vom Bündnis 90 mittragen, gar nicht mehr verhandelt.

Zur bisher spannendsten Debatte des Jahres wurden selbst aus den entferntesten Weltgegenden Abgeordnete eingeflogen. Unwägbarkeiten gibt es vor allem hinsichtlich des Gruppenantrags, denn niemand kann genau einschätzen, wie viele CDU- Abgeordnete für ihn stimmen werden. Und auch aus den Reihen von FDP und SPD wird kein geschlossenes Abstimmungsverhalten erwartet. Vier FDPler und drei SPDler werden voraussichtlich den Gruppenantrag nicht unterstützen. flo