Bundestag ratifiziert Waffenübereinkommen

Bonn (ap) — Elf Jahre nach der Unterzeichnung durch die Bundesregierung hat der Bundestag am Mittwoch einstimmig das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert. Damit schließt sich Deutschland als fünfter Nato-Staat nach Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Norwegen der internationalen Ächtung von konventionellen Waffen an, die besonders grausam wirken oder deren Wirkung sich nicht vorwiegend auf Soldaten beschränken läßt. Das Abkommen ergänzt die Zusatzprotokolle zum Genfer Abkommen über das humanitäre Kriegsvölkerrecht und soll dem Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte dienen. Es besteht aus drei Protokollen:

— Protokoll I verbietet den Einsatz von Geschossen, deren Hauptwirkung durch Splitter verursacht wird, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht zu entdecken sind. Das ist beispielsweise bei Splittern aus Plastik, Holz, Glas und anderen nichtmetallischen Materialien der Fall.

— Protokoll II beschränkt den Einsatz von Landminen einschließlich fernverlegter Minen, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu verbessern. Außerdem enthält es absolute Einsatzverbote für bestimmte heimtückische „Sprengfallen“, für die beispielsweise Tiere eingesetzt werden oder Kinderspielzeug benutzt wird.

— Protokoll III enthält das absolute Verbot, in Städten oder Dörfern gelegene militärische Ziele mit Brandwaffen aus der Luft anzugreifen.

Die zwischen Unterschrift und Ratifizierung liegende Zeit von elf Jahren erklärte das Auswärtige Amt mit der Abstimmung in der Nato zur einheitlichen Auslegung der Protokolle.