Celler PKK-Prozeß mit geringen Strafen beendet

Celle (dpa) — Mit einer kurzen Freiheitsstrafe und zwei Bewährungsstrafen ist am Dienstag vor dem 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle ein anderthalbjähriger Prozeß gegen drei Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu Ende gegangen. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde abgetrennt. Das Gericht blieb bei der Bemessung des Strafmaßes in allen Fällen unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung konnte das Gericht nach 132 Verhandlungstagen keinem der drei Kurden nachweisen. Die Verurteilungen stützen sich im wesentlichen auf Aussagen eines Kronzeugen, der 1987 als hochrangiger PKK-Funktionär in Kleve und Marseille in Parteihaft genommen worden war. Zu vier Jahren und zwei Monaten Haft wegen schwerer Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung wurde ein 31 Jahre alter Kurde verurteilt, der bereits seit einem Jahr und neun Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Wegen schwerer Freiheitsberaubung erhielt ein 38jähriger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Mit einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Urkundenfälschung kam ein 37 Jahre alter Kurde davon. Gegen den vierten Angeklagten wird wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes an einem abtrünnigen PKK-Mitglied weiterverhandelt.