Schacht Konrad dunkel

■ Keine Akteneinsicht beim Amt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter will nach Angaben des Umweltministeriums in Hannover Einwendern gegen das geplante Atommüllager Schacht Konrad bei Salzgitter kein Akteneinsichtsrecht einräumen.

Das BfS bestehe auf dem Nachweis eines rechtlichen Interesses der Einwender, die die Akten des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren einsehen wollten. Das teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag in Hannover mit. Einwender, die sich auf den Erörterungstermin im kommenden September vorbereiten wollten, dürften nach Ansicht der Bundesbehörde die Akten nicht einsehen.

Umweltministerium Monika Griefahn (parteilos) wertete „die Rechtsauslegung“ des BfS als „in keiner Weise haltbar“. Sollte sich das BfS durchsetzen, könne von „einem fairen Verfahren nicht mehr die Rede sein“. Gegen das geplante Endlager hatten während der Auslegung der Planungsunterlagen 1991 rund 290 000 Menschen Einwände erhoben. Nach Ansicht des Umweltministeriums haben sie ein Recht auf Akteneinsicht.

dpa