piwik no script img

Schacht Konrad dunkel

■ Keine Akteneinsicht beim Amt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter will nach Angaben des Umweltministeriums in Hannover Einwendern gegen das geplante Atommüllager Schacht Konrad bei Salzgitter kein Akteneinsichtsrecht einräumen.

Das BfS bestehe auf dem Nachweis eines rechtlichen Interesses der Einwender, die die Akten des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren einsehen wollten. Das teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag in Hannover mit. Einwender, die sich auf den Erörterungstermin im kommenden September vorbereiten wollten, dürften nach Ansicht der Bundesbehörde die Akten nicht einsehen.

Umweltministerium Monika Griefahn (parteilos) wertete „die Rechtsauslegung“ des BfS als „in keiner Weise haltbar“. Sollte sich das BfS durchsetzen, könne von „einem fairen Verfahren nicht mehr die Rede sein“. Gegen das geplante Endlager hatten während der Auslegung der Planungsunterlagen 1991 rund 290 000 Menschen Einwände erhoben. Nach Ansicht des Umweltministeriums haben sie ein Recht auf Akteneinsicht.

dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen