Getrennte Kooperation

■ Doch keine gemeinsamen Radiowellen von SFB und ORB

Berlin (taz/dpa) — SFB und ORB scheinen von bereits verabredeten Kooperationen wieder abzurücken. Zwar wurden jetzt regelmäßige Konsultationen der Intendanten vereinbart, doch die geplanten gemeinsamen Jugend- und Servicewellen im Radio sowie ein gemeinsames Drittes TV-Programm wird es zunächst nicht geben. Wie auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Intendanten bekannt wurde, sieht ein neuer Vorschlag des ORB vor, daß der Brandenburger Sender die Jugendwelle produziert, während der SFB die Info-Welle flächendeckend für Brandenburg gestaltet. Dies würde die Einstellung der SFB-Jugendwelle Radio 4 U bedeuten. Bei dieser Wellentrennung sollen laut ORB nur noch jeweils fünf MitarbeiterInnen »ausgetauscht« werden. Bei seinem künftigen eigenen Dritten TV-Programm mit dem Namen B1 will der SFB überwiegend mit dem MDR kooperieren. Die Abendschau soll dann erweitert im Dritten laufen, eine verkürzte Abendschau bleibt im Ersten. Die Intendanten von ORB und SFB kündigten an, daß die Sender wegen der Verletzung des Gebots der Staatsferne gegen den Medienstaatsvertrag beider Länder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Insbesondere der Zwang zur Programmkooperation stelle einen »eklatanten Eingriff« in die Rechtshoheit der beiden Sender dar.