Wer kontrolliert die deutsche Polizei?

■ betr.: "Münchner Kessel"

betr.: „Münchner Kessel“

Ein vorolympisches Ereignis von Rang — der Weltwirtschaftsgipfel zu München — und mittendrin die deutsche Polizei in der sportlichen Multidisziplin „Hauen — Treten — Schlagen“. Gewonnen hat, wer mit einem Wurf die meisten Chaoten abräumt.

Wenn man sich jedoch die adrenalinverzerrten Geichter der Athleten anschaut, da kommt der Verdacht auf, daß da nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Herr Waigel, Herr Streibl, Sie sind verantwortlich, was verschweigen Sie? Etwa ethisch fragwürdiges Psycho-Doping? Geschenkt, vermutet man ja schon längst, aber kann das allein wirklich die sportlichen Höchstleistungen deutscher Polizisten erklären, oder werden diese — wir kennen dieses Problem ja aus der Landwirtschaft mit den deutschen Mastbullen — heimlich mit Anabolika getrimmt?

Aus Sorge um eine saubere Polizei und im Bemühen für faire Wettkampfbedingungen deshalb die Forderung: Dopingkontrolle für unsere nominierten Gesetzeshüter vor jedem Schlagstockeinsatz. Rolf Wichmann, Oldenburg.

Was die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten geahnt haben, trat ein. Ein organisierter Verfassungsbruch der bayerischen Sicherheitsbehörden.

Wie selten zuvor wurde geltendes Recht (der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) außer Kraft gesetzt. Wir fühlen uns bei den Berichten von Ge- und Betroffenen an die Feiern zum 40jährigen Jubiläum der DDR in Ost-Berlin erinnert. Was 1989 zu Recht, auch von bayerischen Politikern, als Angriffe auf Menschenwürde und Demonstrationsfreiheit kommentiert wurde; heute wird es genauso niedergeknüppelt, das Recht auf Versammlungsfreiheit wird mit Füßen getreten!

Wenn ein seniler Herr Streibl die Polizeieinsätze mit der Begründung, „daß hartes Hinlangen bayerische Art ist“, verteidigt, mag manch einer gequält schmunzeln. Hier zeigt sich ein Demokratieverständnis, das gegen null tendiert. Herr Streibl, gehen Sie in Rente!

Wenn ein Polizeiführer mehrstündige Festnahmen damit begründet, daß die Blaskapelle nicht mehr zu hören gewesen sei; Polizeipräsident Koller, geben Sie Ihren Dienstausweis ab!

Wenn Polizistinnen und Polizisten meinen, nur auf Befehl gehört zu haben und nur auf Anordnung von oben gehandelt zu haben, dann wurden sie falsch ausgebildet oder haben nicht die entsprechenden Rechtskenntnisse. Auch im Bayerischen Beamtengesetz ist festgelegt, daß gegen erkennbar rechtswidrige Befehle oder gegen Befehle, die die Menschenwürde verletzen, remonstriert (widersprochen) werden muß! Kolleginnen und Kollegen: sagt NEIN!

Wenn alle Maßnahmen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz durchgeführt und begründet werden, haben die Polizeiführer bewußt und gewollt übersehen, daß es auch noch ein Grundgesetz, ein Versammlungsgesetz und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt, die auch in Bayern Gültigkeit haben. An die Polizeiführer: handelt gesetzmäßig, ansonsten KÜNDIGT!

Wenn ein Amtsrichter sämtliche Festgenommenen sofort wieder freiläßt, Unterbindungsgewahrsam nicht anordnet, hat er Mut bewiesen. Es ist in der bayerischen Demokratur gewiß nicht leicht, solche Entscheidungen zu treffen. Aus der Vergangenheit wissen wir, daß Richter, PolizistInnen und andere Menschen, die gegen den Willen der bayerischen Landesregierung gehandelt haben, sehr schnell mit Sanktionen zu rechnen haben. Herr Puszkajler: machen Sie weiter so! Unsere öffentliche Unterstützung haben Sie!

Die Kritischen PolizistInnen solidarisieren sich mit den Teilnehmern des Anti-WWG-Gipfels und rufen den bayerischen Politikern und Polizeiführern ein langes BUHHHHH zu!! Kritische PolizistInnen