Seezungen-Blockade abgeblasen

■ Fischer sind mit Kompromiß einverstanden / Quotentausch mit Holland

Die deutschen Kutterfischer verzichten vorerst auf weitere Blockaden im Zusammenhang mit dem Streit um Fangquoten für Seezungen. Sie können nun weiterhin ungehindert Seezungen fangen, weil ihnen in einem Quotentausch mit den Niederlanden gegen 640 Tonnen Kabeljau 100 zusätzliche Tonnen Seezungenquoten zugebilligt wurden. Das ist das Ergebnis einer Beratung von Vertretern der Fischereiverbände und des Bundesernährungsministerium am Donnerstag in Cuxhaven. Am vergangenen Dienstag hatten rund 70 Kutter aus Protest gegen die zu geringe Fangquote für sieben Stunden den Fährverkehr zwischen dem Festland und den Inseln Norderney und Juist lahmgelegt.

Wie Staatssekretär Walter Kittel vom Bundesernährungsministerium nach den Beratungen mitteilte, sei bereits im Juni im Einvernehmen mit den EG-Mitgliedsstaaten eine Erhöhung der Gesamtfangmenge bei Seezunge um zehn Prozent erzielt worden. Dadurch habe sich die deutsche Quote um 170 Tonnen erhöht. Das entspreche einem Verkaufserlös von rund zwei Millionen Mark. Mit den zusätzlich 100 Tonnen würden die Fischer mit der noch aus der Jahresquote zur Verfügung stehenden Menge von 115 Tonnen bis zum Ende der Fangsaison im Oktober auskommen, sagte Kittel nach dem Gespräch.

Der Staatssekretär betonte allerdings, daß es eine weitere Aufstockung nicht geben werde, weil weder der Seezungenbestand noch die Quoten anderer Länder mehr hergäben. –Eine Neuverhandlung der Quote wäre das Dümmste, was wir machen könnten“, warnte der Staatssekretär. Die Bundesrepublik würde gemessen an ihrem nur fünf prozentigen Anteil am EG-Meer bei einer neuen Quotenzuteilung schlechter bedient, da ihre derzeitigen Fangquoten auch bei Seezunge höher als eigentlich zulässig seien.

1983, bei Einführung der gemeinsamen Fischereipolitik, einigte sich die EG auf einen Schlüssel für die Fangquoten. Er orientierte sich an den traditionellen Fangmengen eines jeden Landes. Danach darf die Flotte eines Staates einen bestimmten Prozentsatz der jährlich neu festgelegten Gesamtfangmenge — sie richtet sich nach den aktuellen Beständen — anlanden. Die Quoten sind dabei von Fischsorte zu Fischsorte und von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich.

dpa