"Peter35/2" rammte Radlerin

■ Polizeiwagen überfuhr rote Ampel und verletzte eine 15jährige

und verletzte eine 15jährige

Immer wieder wird den „Peterwagen“-FahrerInnen eingeschärft, auf ihre „besondere Sorgfaltspflicht“ zu achten, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn („Sonderrechte“) durch die Straßen jagen. Denn auch bei Fahrten mit „lalü-lala“ müssen die PolizistInnen die Verkehrsregeln und Rotlichter beachten, sie haben nicht automatisch und immer Vorfahrt.

Diese tagtäglichen Ermahnungen aus der Polizeizentrale hat offenbar der Fahrer von „Peter 35/2“ gestern ignoriert: Wegen eines Einbruchs alarmiert, raste er mit hoher Geschwindigkeit den Heegbarg (Poppenbüttel) entlang. Um die Diebe nicht allzu früh zu erschrekken, hatte die Streife nach Zeugenaussagen nur das Blaulicht eingeschaltet, das Martinshorn jedoch abgestellt. Und prompt passierte es: Auf der Höhe des Alster-Einkaufszentrums erfaßte der Peterwagen eine 15jährige Radfahrerin, die bei „grün“ die Fahrbahn überqueren wollte. Die Ampel zeigte für den Streifenwagen „rot“.

Die junge Frau wurde zu Boden geschleudert und zog sich eine Kopfplatzwunde zu. Sie mußte zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Ein Unfallexperte soll nun den Crash für den Verkehrsunfalldienst rekonstruieren.

Auch am Neuen Pferdemarkt (Schanzenviertel) ist gestern eine Radfahrerin bei einem Unfall verletzt worden. Die Frau war gegen 17 Uhr beim Überqueren der Fahrbahn von einem Privatfahrzeug erfaßt worden, das ein Rotlicht übersehen hatte. Kai von Appen