Mieterhöhungswelle für Sozialwohnungen

■ Mieterverein protestiert gegen unsoziale Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale im sozialen Wohnungsbau

Berlin. Eine Mietererhöhungswelle für 375.000 Mieter von Sozialwohnungen befürchtet der Berliner Mieterverein, wenn in den nächsten Tagen die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen angehoben werden dürfen. Nach einer Verordnung, die kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, dürfen die Vermieter von Sozialwohnungen diese Pauschalen um durchschnittlich 30 Prozent — das entspricht 50 Pfennig pro Quadratmeter — anheben. Damit würde eine 80 Quadratmeter große Sozialwohnung um 40 Mark im Monat teurer. Seit 1988, als die letzte Erhöhung dieser Pauschale erfolgte, sind die Lebenshaltungskosten nur um 20 Prozent gestiegen. Eine Erhöhung, so die Forderung des Mietervereins, wäre allenfalls um diesen Prozentsatz gerechtfertigt.

Die Maßnahme betrifft die Mieter sämtlicher Westberliner Sozialwohnungen. Im Ostteil der Stadt gibt es nur einige hundert in den letzten zwei Jahren fertiggestellte Sozialwohnungen. Die Plattenbauten haben einen anderen rechtlichen Status.

Diese Erhöhung, so Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild, sei ungerechtfertigt und führe zu sozialen Problemen, nachdem die Mietbelastung im sozialen Wohnungsbau in den letzten Monaten bereits durch die Erhöhung der Kapitalkosten und den Abbau von Subventionen unerträglich gestiegen sei. Zudem wolle der Senat den Mietausgleich streichen.

Christa Fluhr, die Sprecherin der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen, denen ein Großteil der Sozialwohnungen gehören, sagte dazu, die Verwaltungskosten- und Instandsetzungspauschalen seien weder vor noch nach dieser Erhöhung kostendeckend. Die Erhöhung bewege sich an der »untersten Grenze«.

Der Berliner Mieterverein wies weiter darauf hin, daß diese Mieterhöhung nur rückwirkend genommen werden kann, wenn eine Mietpreisgleitklausel vereinbart wurde. Ansonsten kann die Mieterhöhung erst ab dem 1. September verlangt werden, falls sie bis zum 15. August beim Mieter eingegangen ist. esch