Schluß mit dem Schwindel

■ Sämtliche Bio-Produkte müssen auf ihre Qualität überprüft werden

Nahrungsmittel aus biologischem Anbau bekommen in Zukunft auch in Hamburg ein staatlich abgesegnetes Gütesiegel. Eine entsprechende EG-Verordnung aus dem Jahr 1991 soll bis zum kommenden Januar umgesetzt werden. Qualitätskontrollen, wie sie bisher auf freiwilliger Basis von Firmen wie Bioland oder Demeter durchgeführt wurden, werden jetzt zur Pflichtübung für alle Ökokost-Vertreiber.

Als erste und bislang einzige Hamburger Prüfstelle für den Bio- Food hat die Wirtschaftsbehörde die Privatfirma SGS Controll anerkannt. Das in der Innenstadt ansässige Unternehmen hat sich als Waren-Tester im In- und Exportgeschäft einen Namen gemacht. Erst seit dem 30.Juni zugelassen, bearbeitet die SGS Controll bereits etwa 15 Überprüfungsaufträge. Die Kosten dafür belaufen sich pro Betrieb auf 600 bis 1200 Mark. „Für jeden Betrieb wird zur individuellen Beurteilung ein Prüfkatalog aufgestellt, der von der Wirtschaftsbehörde genehmigt werden muß“, erklärt Karen Schulze-Bergmann von SGS Controll die geplante Verfahrensweise.

„Bei uns hat bisher nur dieses Unternehmen die Zulassung als Kontrollstelle beantragt“, stellt Henning Binnewies, Leiter der Behörde für Ernährung, Landwirtschafts- und Marktwesen fest. Doch beabsichtige sein Amt langfristig „keine Monopolisierung in diesem Bereich“. Der Bedarf für weitere Bio-Tester jedenfalls scheint gesichert. „Ab Anfang 1993 rechne ich mit verstärkter Nachfrage seitens der Betriebe“, prognostiziert Binnewies.

Denn jeder Hersteller oder Händler, der seine Produkte mit dem verkaufsfördernden Etikett „ökologisch“ schmücken möchte, muß ab diesem Datum deren Herkunft einer zugelassenen Kontrollstelle offenlegen. Dann sollen alle Produzenten und Anbieter einer Erstkontrolle unterzogen werden. Später sind jährliche Routine-Überprüfungen geplant.

Die EG-Verordnung sieht zunächst eine Prozeßüberprüfung für pflanzliche und tierische Produkte vor. So muß im Getreideanbau vor Ort die Beachtung ökologischer Kriterien überprüft werden. Das Saatgut muß aus ökologischem Anbau stammen, die Böden frei von Rückständen sein, auf eine Behandlung mit Chemikalien soll zugunsten ökologischer Pflanzenschutzmittel verzichtet werden. Christine Wollowski