Glimpfliche Lösung für Asylbewerber

■ Vor Rechtsradikalen Geflohene müssen nicht zurück in ihre Unterkünfte in Boizenburg/Mecklenburg

Lauenburg (AFP) — Die am vergangenen Wochenende aus Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern) nach Lauenburg (Schleswig-Holstein) geflüchteten 140 Asylbewerber müssen zwar wieder nach Mecklenburg-Vorpommern zurückkehren, aber nicht nach Boizenburg. Dies teilte der Sprecher des Kieler Sozialministeriums, Ralf Stegner, mit. Der Ausländerbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Winfried Rusch, und der stellvertretende Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Uwe Petersen, begründeten die Entscheidung mit der „eindeutigen Rechtslage des Asylverfahrensgesetzes“. Die Asylbewerber hatten ihre Unterkünfte verlassen, nachdem es dort zu Angriffen rechtsradikaler Jugendlicher aus Ost- und Westdeutschland gekommen war.

Mit Einwilligung des Kreisherzogtums Lauenburg haben die beiden Landesregierungen beschlossen, die ehemalige Grenzkontrollstelle, in der sich die Geflohenen aufhalten und die gerade zur Gemeinschaftsunterkunft umgebaut wird, vorübergehend als provisorische Notunterkunft dem Kreis Hagenow zu überlassen, der weiterhin die Asylbewerber betreut. „Von hier aus werden in den nächsten Tagen diejenigen Personen, bei denen es sich offensichtlich nicht um Kriegsflüchtlinge handelt, entweder in Asylbewerberunterkünfte in Mecklenburg- Vorpommern oder direkt zu einer beschleunigten Anhörung in die Zentrale Anlaufstelle nach Rostock gebracht“, erklärte Stegner. „Für Personen aus den Kriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawiens prüft das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Aufnahme in das Kontingent der Kriegsflüchtlinge aus humanitären Gründen“, sagte Rusch.

Bereits im November vergangenen Jahres waren Asylbewerber nach Übergriffen rechtsradikaler Jugendlicher auf ihr Heim in Greifswald in den Westen der Bundesrepublik geflohen. Sie hatten monatelang Unterkunft in einer Kirche in Norderstedt bei Hamburg gefunden.