Die Kirche muß handeln

KOMMENTAR

Die Kirche muß handeln

Nun scheint es mal wieder amtlich zu sein, wenn man dem Planungsexperten Ulrich Wollenteit Glauben schenken kann: Hamburgs Senat ist bereit, wenn es um den politischen Kampf gegen alternatives Wohnen geht, rechtswidrige Methoden anzuwenden.

Nun gibt es zwar das alte Sprichwort, wenn zwei Juristen zusammensitzen, gibt es mindestens drei Meinungen. Aber was Wollenteit in seinem Gutachten zusammengetragen hat, klingt mehr als plausibel. Wenn eine Stadt ein historisches Haus erhalten will, dann kann sie den Kostenaufwand keinem privaten Eigentümer aufbürden, sie ist aber verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu schaffen — und wenn durch Ankauf der Immobilie.

Aber die stadtstaatliche „Hafenrand“ ist nicht irgendeine „GmbH“. Sie ist der Handlanger des Senats, soll unpopuläre Aufgaben abwickeln, wie die Liquidierung der Hafenstraße. Und die Übertragung der Pinnasberg-Häuser war ebenfalls ein „abgekartetes Spiel“, wie es ein namhafter Politiker formulierte, um gegen das Veto des Bezirksamts rechtswidrig einen Abriß durchzusetzen.

Aber ein Problem bleibt. Obwohl der Abriß wohl rechtswidrig ist, gibt es kaum eine gerichtliche Möglichkeit, die Abrißbirnen zu stoppen. Die Gesetze eines Stadtstaates sehen es nun mal nicht vor, daß eine weisungsgebundene Verwaltung gegen die weisungsbefugte Verwaltung klagt. Es bleibt nur die Hoffnung auf die Kirche: Wenn sich die Gemeinde St. Pauli-Süd dazu durchringen kann, als betroffene Nachbarn, die als einzige über ein reales Klagerecht verfügen, die Stadt zu verklagen, dann werden viele St. Paulianer ihr dankbar sein. Nur Bürgermeister und Abrißfetischist Henning Voscherau beißt vor Ärger in die Schreibtischkante. Kai von Appen