Im Polizeigewahrsam: Anwalt eingesperrt

■ Rüde Sitten in der Ostertorwache

Daß im Polizeigewahrsam am Ostertorsteinweg rüde Sitten herrschen, ist unter Anwälten bekannt. Was aber dem Rechtsanwalt Andreas Berenthal in der vorletzten Woche widerfuhr, dürfte Seltenheitswert haben. Anstatt ihn zu seinem Mandanten vorzulassen, schloßen zwei Poizeibeamte den Anwalt nämlich kurzerhand selbst in eine Zelle.

Diese Begegnung der ungewöhnlichen Art schildert Berenthal in einem Brief an Polizeipräsident Rolf Lüken. Berenthal hatte sich am Eingang des Polizeigewahrsams unter Angabe seines Namens und des Berufs gemeldet. Da er keinen Anwaltsausweis hat, wollte er sich mit seinem Führerschein ausweisen. Zur Kontrolle, daß er tatsächlich Anwalt sei, regte er an, doch im Telefonbuch nachzusehen. „Diese wurde von den Beamten barsch abgelehnt, und ich wurde aufgefordert, das Polizeigewahrsam zu verlassen.“ Berenthal bestand jedoch darauf, ungestört mit seinem Mandanten sprechen zu können. Darauf drohten die Beamten mit einer Strafanzeige, wenn Berentahl nicht unverzüglich „verschwinde“. Als der Anwalt hartnäckig blieb, wurde er in ein „Besucherzimmer“ geführt, das sich als ordinäre Zelle entpuppte. Kaum war er drin, wurde die Tür zugeknallt. Alles Klopfen half nichts, die Zelle blieb eine Viertelstunde geschlossen.

„Zwei Fragezeichen“ hat Polizeipräsident Lüken an diese Stelle des Briefs gemacht. Ob die vom Anwalt eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde Erfolg haben wird, ist aber dennoch ungewiß. Im Polizeihaus ist man nämlich der Ansicht, daß Anwälte dazu verpflichtet seien, sich mit einem Anwaltsausweis auszuweisen. Dies sei in einer Dienstanweisung festgelegt, die den Umgang von Polizisten mit Anwälten regelt. Anwalt Berenthal mag dieser Argumentation nicht folgen. Erstens sei ein Anwaltsausweis nirgendwo vorgeschrieben und zweitens könnten Anwälte nicht per Dienstanweisung an Polizisten zu irgendeinem Verhalten gezwungen werden. hbk