Abfallgesetz auf den Müll

■ Ökoinstitut kritisiert Töpfers Novelle als „nicht geeignet“/ Produkte sollten statt dessen länger leben

Berlin (taz) — Das Darmstädter Ökoinstitut hält die von Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) geplante Novelle des Abfallgesetzes für nicht geeignet, zu einer umweltverträglichen Lösung der Müllprobleme zu kommen. Vor der heutigen ersten Anhörung zu dem Entwurf kritisierte der Abfallexperte des Ökoinstituts, Christoph Ewen, daß der Minister in der Novelle nur die Abfallprobleme der Produktion regeln wolle. Auch bei den Produkten selbst müsse eine größere Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit konkret vorgeschrieben werden.

Sauer aufgestoßen sind dem Wissenschaftler auch Klaus Töpfers Versuche, die Bürgerbeteiligung in der Abfallpolitik auszuhebeln. Die im Entwurf vorgesehene Einschränkung der Bürgerrechte habe mit der geplanten Veränderung des Genehmigungsverfahrens für firmeneigene Müllverbrennungsanlagen zu tun. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz habe das antragstellende Industrieunternehmen ein Recht auf die Genehmigung, wenn die neue Anlage den technischen Anforderungen entspricht. Nach dem bisher an dieser Stelle gültigen Abfallgesetz hätten die Behörden dagegen das Recht, zu prüfen, ob diese Anlage nötig ist. Töpfer will den Bau von firmeneigenen Müllverbrennungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz regeln: Die Notwendigkeit der Anlage würde dann nicht geprüft, keine Planfeststellung und keine Bürgerbeteiligung mehr.

Erstaunt zeigten sich die Wissenschaftler, daß die Müllverbrennung in dem Entwurf ein Revival erlebt. „Die Einstufung der Verbrennung als thermische Verwertung ist spätestens seit einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes nicht mehr Stand der Fachdiskussion“, urteilt das Ökoinstitut. Dennoch feiere dieser Begriff fröhliche Urständ.

In einer dreizehnseitigen Expertise heißt es, die Gesetzesnovelle enthalte durchaus auch positive Ansätze. Die stärkere Betonung der Müllvermeidung wird gelobt. Ausdrücklich begrüßen die Darmstädter Wissenschaftler auch die vorgesehene Pflicht für Firmen, künftig Entsorgungspläne und Abfallbilanzen für ihre Produkte vorzulegen. Während aber die genannten Verschlechterungen bei Inkrafttreten des Gesetzes sofort wirksam würden, sei mit positiven Entwicklungen aus dem Gesetz erst mittelfristig zu rechnen. Hermann-Josef Tenhagen