Gleichgeschlechtliche Ehen ungeregelt

Gleichgeschlechtliche Ehen ungeregelt

„Ein Gesetz gegen eine homosexuelle Ehe gibt es nicht.“ Das erklärte gestern der Leiter des Bremer Standesamtes Mitte, Dieter Katt. Die Heirat Gleichgeschlechtlicher sei nirgends geregelt.

Es gelten bei einer Hochzeit das Ehegesetz von 1876 und verschiedenen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches. „Seitdem hat niemand daran gedacht, daß Gleichgeschlechtliche den Wunsch haben könnten, zu heiraten“, sagt Katt.

Ein Aufgebot muß in Bremen schriftlich beantragt werden. Formal gesehen ist es „die Prüfung der Ehefähigkeit“. Das Standesamt muß feststellen, ob die beiden KandidatInnen verwandt und alt genug und alle weiteren Formalitäten erfüllt sind. Wird ein Aufgebot abgeleht, kann man vors Amtsgericht gehen. Die Verfahren (nach dem Personenstandsgesetz) sind „gebührenfrei“, wie der Amtsleiter erklärt, sogar noch vor dem Landgericht.

Dennoch kann sich Katt mit der Ablehnung der Bestellung eines Aufgebotes für Homosexuelle auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen: „Das Bundesverfassungsgericht hat in anderen Entscheidungen festgestellt, daß die Ehe eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist.“ mad