27 Wohnungen verdealt

■ GAL erhebt Vorwürfe gegen Bezirksamt-Mitte wegen privater Umwandlung im Sanierungsgebiet / Steg mißbilligt Vorgehen

wegen privater Umwandlung im Sanierungsgebiet / Steg mißbilligt Vorgehen

Die Umwandlungswelle von Miet- in Eigentumswohnungen macht nicht einmal vor Sanierungsgebieten mehr halt. Beispiel: Der Neue Pferdemarkt 29. Im Zusammenhang mit diesem Privatdeal hat die GAL gegen das Bezirksamt sowie die Stadtentwicklungsgesellschaft (Steg) Vorwürfe erhoben. GALier Volker Nienstedt: „Verkaufsabsichten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten sind anzeige- und genehmigungspflichtig.“

Spätestens nach dem jüngsten Beschluß des obersten Senats der Bundesgerichte, durch den Umwandlungswünsche von Spekulanten Tür und Tor geöffnet worden ist, sollten bei den Städten die Alarmglocken läuten. In Hamburg wohl nicht: Denn trotz der aktuellen Bestrebungen von Stadtentwicklungssenatorin Traute Müller, durch „soziale Erhaltenssatzungen“ dem Verkauf von billigen Wohnraum einen Riegel vorzuschieben, indem der Stadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, bekamen am Neuen Pferdemarkt nun Privatinvestoren den Zuschlag.

Für rund 700000 Mark wechselte das Gebäude Nummer 29 die Besitzer, das aus 27 vermieteten Wohnungen auf 1100 Quadratmetern besteht. Und damit nicht genug: Seit zwei Jahren ist beim Bezirksamt für das Haus eine Abgeschlossenheitserklärung beantragt. Im Klartext: Nach der Entscheidung des obersten Senats können jetzt problemlos die 27 Mietwohnungen in teure Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Galier Volker Nienstedt entsetzt: „Wie konnte der Verkauf genehmigt werden? Ist die Steg überfordert?“

Die Steg weist alle Vorwürfe zurück. Sprecher Rüdiger Dohrendorf: „Das Bezirksamt Mitte hat es nicht für notwenig gehalten, uns zu informieren.“ Zwar hätte die Steg den Verkauf nicht verhindern können, aber „vor dem Verkauf“ zumindest die Möglichkeit zur Abgabe eines Votums gehabt. Dohrendorf: „Wir mißbilligen dieses Vorgehen. Derartige Vorgänge erschweren und diskreditieren unsere Arbeit.“

Bezirksamtsleiter Peter Reichelt verteidigt das Vorgehen seiner Behörde. „Wir können Vorkaufsrechte auch in Sanierungsgebieten nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzen.“ Reichelt wollte sich zum konkreten Fall nicht direkt äußern, aber: „Wenn das Wohnziel erhalten bleibt, gibt es keinen Grund, den Verkauf zu untersagen.“

Das sieht die GAL anders: „Der Senat verliert jede Glaubwürdigkeit, wenn er auf Bundesebene initiativ wird, im eigenen Haus hingegen auf Einflußmöglichkeiten gegen die anrollende Umwandlungswelle verzichtet.“ Reichelts Konter: „Das ist nur möglich, wenn die sozialen Erhaltenssatzungen für gewisse Gebiete verabschiedet werden.“ Und diese kann der Bezirk oder Senat verabschieden. Kai von Appen