Osttangente rechtswidrig?

Kippt die geplante Ortsumgehung Fuhlsbüttel ? Nachdem vor wenigen Wochen das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Flughafenanbindung für rechtmäßig erklärte, kamen die Schleswiger Oberverwaltungsrichter im selben Verfahren vor wenigen Tagen zu einem anderen Beschluß: Sie wollen erst einmal das Bundesverwaltungsgericht in Berlin anrufen, um klären zu lassen, ob die schleswig-holsteinische oder die hamburgische Justiz für die Klagen gegen die geplante Autotrasse, die durch beide Bundesländer führen soll, zuständig ist. Hintergrund des Beschlusses: Anders als ihre hanseatischen Kollegen halten die Schleswiger Rechts- Sprecher in ihrer Beschluß-Begründung das bisherige Planverfahrens für „rechtswidrig“: Eine „Abwägung“ mit den Interessen der betroffenen Kläger sei von den zuständigen Behörden „in keiner Weise vorgenommen“ worden.

Trotz dieses Urteils planen die zuständigen Stellen mit Hochdruck weiter an der sogenannten Osttangente. Unmittelbar nach der Verkündung des Schleswiger Richterspruchs ordnete das schleswig-holsteinische Innenministerium die Enteignung eines Grundeigentümers an, der nicht bereit war, sein den Straßen-Planungen im Weg stehendes Grundstück unter Verkehrswert zu verkaufen. mac