Gütesiegel Wortbruch

■ Bremer Entschädigungspolitik vor Gericht (vgl.S.18)

Der Bremer Senat forderte 1933 von der Hitler-Regierung, die jüdischen Auswanderer über Bremen zu lenken — der Geschäfte wegen. 1945 verweigerte der neue -demokratische— Senat den KZ-Überlebenden in den 'displaced-Person-Camps‘ eine Brotschneidemaschine, der Bäckerei-Geschäfte wegen. 1986 versprach Bürgermeister Wedemeier, die Lohnforderungen ehemaliger Zwangsarbeiter „wohlwollend und sorgfältig zu prüfen“. In der Bürgerschaft gaben die Senatoren Lemke und Beckmeyer am 3.09.86 dann ihr sozialdemokratisches Versprechen, Bremen werde für seine ehemaligen Häftlinge selbst bezahlen, wenn das 'zuständige' Bonn untätig bleiben würde.

Drei hanseatische Ehrenwörter, die nichts kosteten, denn Bonn fand Ausreden wie zuvor Bremen. Gestern verurteilte das Bremer Landgericht nicht nur die Sklavenhalterei des NS-Bausenators, sondern auch die Rechtsposition der gegenwärtigen Landesregierung. Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort sprechen, die Chancen stehen gut. Ist Geiz und Wortbruch zum Gütesiegel Bremens geworden, oder wird der Senat jetzt zu seiner Verantwortung stehen, bevor Gerichtstadel aus Karlsruhe kommt? Klaus von Münchhausen