Rituale um das politische Mandat

■ RCDS-Vertreter will Asta politische Stellungnahmen verbieten/ Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes nach Ansicht der TU verfrüht/ Kaum Erfahrungen mit dem rot-grünen Gesetz

Charlottenburg. An der Technischen Universität hält man eine Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes nicht für sinnvoll. Es solle abgewartet werden, bis der Bundestag ein neues Hochschulrahmengesetz verabschiedet habe, beschloß der Akademische Senat der TU gestern. Die Berliner Große Koalition will das Hochschulrecht in der Hauptstadt bis 1994 vereinheitlichen. Die CDU möchte dies offenbar nutzen, um das von der rot-grünen Koalition nach dem Berliner Hochschulstreik 1988/89 liberalisierte Landeshochschulgesetz einer Revision zu unterziehen.

Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) von 1990 sei noch zu jung, um über Erfahrungen mit einzelnen seiner Normen zu berichten, sagte Heinrich von Hirschhausen. Er ist Vorsitzender einer Arbeitsgruppe, die für die TU die gestern verabschiedete Stellungnahme zu 45 Fragen an das BerlHG durch SPD und CDU erarbeitete. Danach möchte die TU nicht auf ein eigenes Kuratorium verzichten. Sie erteilte damit den Senatsplänen für ein gemeinsames Kuratorium der Berliner Universitäten eine Absage.

Kein einheitliches Votum fand die TU zu den Promotionsmöglichkeiten von Absolventen der Fachhochschulen (FH). Einige Professoren plädierten dafür, FH-Studierende erst nach Vorlage eines Entwurfes für die Doktorarbeit an der Universität promovieren zu lassen. Nach dem von der rot-grünen Koalition verabschiedeten geltenden Hochschulgesetz muß »befähigten Fachhochschulabsolventen der unmittelbare Zugang zur Promotion« gewährt werden. Streit gab es im Akademischen Senat um das politische Mandat der verfaßten Studentenschaft. Den Antrag eines Vertreters des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), dem Gesetzgeber eine Streichung des politischen Mandats im entsprechenden Paragraphen 18 des BerlHG zu empfehlen, lehnte der Senat der TU mehrheitlich ab. Karl von Bodelschwingh von dem der Union nahestehenden RCDS hatte gesagt, der Asta könne nicht in Anspruch nehmen, in allgemeinen politischen Fragen für alle Studierenden zu sprechen. Der Student Thomas Koegstadt hielt dem entgegen, die Universität müsse »auch Vorreiter der Gesellschaft in sozialen und politischen Belangen sein«. Wie die taz gestern in Erfahrung brachte, hält auch die Präsidentin der Humboldt-Universität, Marlis Dürkop, eine Novellierung des BerlHG »ohne zwingende Notwendigkeit« nicht für sinnvoll. Sie bemängelte, daß die Humboldt-Universität kaum Möglichkeiten hatte, mit der Drittelparität im Fachbereichsrat Erfahrungen zu machen. Marlis Dürkop plädierte dafür, den Studentenrat als »Alternative zu den Organen gemäß BerlHG« zuzulassen. Der HUB-Senat wird am Dienstag kommender Woche über Dürkops Stellungnahme sprechen. cif