Freie Wahl für Behinderte

Hamburg hat endlich die Möglichkeiten zur Umsetzung des neuen Betreuungsgesetzes geschaffen. Bisher fehlten die Förderrichtlinien und das Landesausführungsgesetz. Das neue Gesetz ersetzt das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für diejenigen Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht selbst für sich entscheiden können. In Hamburg stehen rund 5000 Menschen unter gesetzlicher Betreuung. Die anonymen Massenbetreuungen durch Rechtsanwalt oder Amtsvormund, die sich um bis zu 60 Personen kümmern mußten, werden durch individuelle Einzelbetreuung abgelöst.

Bisher stellte sich den Eltern behinderter Kinder die Frage: „Wer sorgt für mein Kind nach meinem Tod? Wird die Erziehung kontinierlich fortgesetzt?“ All diese Möglichkeiten sind durch das neue Betreuungsgesetz nun geschaffen. Die Menschen haben die Wahl, sich selbst einen Betreuer auszusuchen. Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen müssen nun berücksichtigt werden. Hamburg hat sich viel Zeit gelassen. Denn die endgültige Form des Gesetzes ist, so Dr. Diedrich Osmer vom Hamburger Spastikerverein, bereits seit April 1989 bekannt. ach