piwik no script img

Freie Wahl für Behinderte

Hamburg hat endlich die Möglichkeiten zur Umsetzung des neuen Betreuungsgesetzes geschaffen. Bisher fehlten die Förderrichtlinien und das Landesausführungsgesetz. Das neue Gesetz ersetzt das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für diejenigen Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht selbst für sich entscheiden können. In Hamburg stehen rund 5000 Menschen unter gesetzlicher Betreuung. Die anonymen Massenbetreuungen durch Rechtsanwalt oder Amtsvormund, die sich um bis zu 60 Personen kümmern mußten, werden durch individuelle Einzelbetreuung abgelöst.

Bisher stellte sich den Eltern behinderter Kinder die Frage: „Wer sorgt für mein Kind nach meinem Tod? Wird die Erziehung kontinierlich fortgesetzt?“ All diese Möglichkeiten sind durch das neue Betreuungsgesetz nun geschaffen. Die Menschen haben die Wahl, sich selbst einen Betreuer auszusuchen. Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen müssen nun berücksichtigt werden. Hamburg hat sich viel Zeit gelassen. Denn die endgültige Form des Gesetzes ist, so Dr. Diedrich Osmer vom Hamburger Spastikerverein, bereits seit April 1989 bekannt. ach

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen